Die Stadt Bayreuth führt einen neuen qualifizierten Mietspiegel ein. Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung im März den Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Mai in Kraft und gilt bis zum 30. April 2028.
Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern, vor allem im Hinblick auf die in der Stadt Bayreuth geltende Mietpreisbremse. Diese regelt unter anderem, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Mit dem qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Maßgebliche Kriterien sind hierbei Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage der Wohnung. Qualifizierte Mietspiegel müssen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Der Mietspiegel ist durch das von der Stadt Bayreuth beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet worden. Er beruht auf insgesamt 1.300 Datensätzen, die im Zeitraum von September bis Oktober 2025 bei zufällig ausgewählten Mietern und Vermietern durch schriftliche und EDV-gestützte Befragung erhoben wurden. Bei der Erstellung des Mietspiegels hat der Arbeitskreis „Mietspiegel“ als beratendes sachverständiges Gremium mitgewirkt. Dem Arbeitskreis gehören neben der städtischen Sozialreferentin Manuela Brozat und den beteiligten städtischen Dienststellen als Interessenvertretung der Mieter der Mieterverein Bayreuth und Umgebung e.V. und als Interessenvertretung der Vermieter der Haus- und Grundbesitzerverein Bayreuth e. V., die Vertreter der in Bayreuth tätigen größeren Wohnungsunternehmen und das Jobcenter Bayreuth Stadt an.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung (1. September 2025) beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bayreuth unabhängig aller Wohnwertmerkmale 8,24 Euro pro Quadratmeter (2024: 8,02 Euro pro Quadratmeter). Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind per Gesetz diejenigen Mietverhältnisse des freien Wohnungsmarktes heranzuziehen, bei denen die Nettokaltmiete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind.
Die im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erhobenen Daten wurden des Weiteren für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII verwendet. Das neue schlüssige Konzept ist ebenfalls ab dem 1. Mai gültig.
Ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann anhand der Tabellen in der Mietspiegel-Broschüre oder anhand eines Online-Mietspiegelrechners ermittelt werden. Die Mietspiegelbroschüre kann im Internet unter www.mietspiegel.bayreuth.de kostenlos heruntergeladen werden. In Papierform wird die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus oder beim Wohnungsamt im Rathaus II erhältlich sein. Noch einfacher lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit wenigen Klicks im Online-Mietspiegelrechner ermitteln, den die Stadt Bayreuth ebenfalls unter dem Link www.mietspiegel.bayreuth.de zur Verfügung stellt.