Veröffentlicht am 18.03.2026 11:45

Keine Briefwahlunterlagen erhalten?

Foto: Pixabay / Stadt Bayreuth
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Die Stadt Bayreuth hat am vergangenen Mittwoch, 11. März, alle bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeister-Stichwahl am kommenden Sonntag, 22. März versendet. Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt, diese bislang aber nicht erhalten haben, sollten sich unverzüglich im Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, melden. Dort können bei Vorsprache Briefwahlunterlagen, die auf dem Postweg verloren gegangen sind, neu ausgestellt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits für den Wahlgang am 8. März 2026 Briefwahlunterlagen beantragt haben, sollten sich ebenfalls im Wahlamt der Stadt Bayreuth melden sofern sie für die Stichwahl bislang keine Briefwahlunterlagen erhalten haben. Diese Personen haben höchst wahrscheinlich automatisch Briefwahlunterlagen für die anstehende Stichwahl beantragt.

Das Wahlamt weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nach Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) eine Abstimmung im Wahllokal am Wahlsonntag nicht mehr zulässig ist.

Das Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, Raum 306, ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

- Mittwoch, 18. März, und Donnerstag, 19. März: 7.30 bis 18 Uhr
- Freitag, 20. März: 7.30 bis 15 Uhr
- Samstag, 21. März: 8 bis 12 Uhr

Zur Stimmabgabe wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Telefonisch ist das Wahlamt unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 0921 25-1286 und 0921 25-1208.

Da die Zeit für einen Postversand der neuen Briefwahlunterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle Betroffenen aufgerufen, persönlich im Wahlamt der Stadt Bayreuth vorzusprechen. Der Personalausweis oder Reisepass werden benötigt. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen abzuholen. Die Vollmacht muss auch die Versicherung enthalten, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.

Bei der Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen wird der bislang nicht zugegangene Wahlschein von der Stadt Bayreuth für ungültig erklärt, sodass mit diesem nicht mehr gewählt werden kann, auch wenn er noch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag beim Wahlberechtigten eingehen sollte. Damit wird ein Missbrauch verhindert.

Wahlberechtigte, die nach Beantragung ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, müssen nichts weiter beachten.


Von Jessica Mohr
jm
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