Veröffentlicht am 02.09.2025 15:30

Fällen von Bäumen: Was ist erlaubt?

Foto: red
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BAYREUTH – Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth weist auf die Regelungen der städtischen Baumschutzverordnung hin. Sie dient dem Schutz des Bestands an großen Laubbäumen im Stadtgebiet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen:

Nicht geschützt sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimetern sowie mehrstämmige Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Auch Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos), Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobstbäumen und Walnussbäumen) fallen nicht unter die Vorgaben der Baumschutzverordnung. Dies gilt ebenso für den Baumbestand der Forstwirtschaft und des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität Bayreuth, für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie für Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer einen durch die Baumschutzverordnung geschützten Baum entfernen oder wesentlich verändern möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Diese muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung über einen Fällantrag nimmt aufgrund der einzuholenden fachlichen Stellungnahme einige Zeit in Anspruch. Daher wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der beabsichtigten Fällung zu stellen.

Der vollständige Text der Baumschutzverordnung und Antragsformulare sind beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, erhältlich. Sie können zudem auf der Homepage der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) heruntergeladen werden. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth und die Landschaftsschutzverordnungen können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für weitere Auskünfte und Erklärungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, Zimmer A 1.06 a oder Zimmer A 1.08, oder telefonisch unter 0921 25-1388, 25-1143 oder 25-1175 zur Verfügung.


Von Onlineredaktion
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