Veröffentlicht am 19.04.2021 14:30
Veröffentlicht am 19.04.2021 14:30

Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert

Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert (Foto: inBayreuth.de)
Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert (Foto: inBayreuth.de)
Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert (Foto: inBayreuth.de)
Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert (Foto: inBayreuth.de)
Corona in Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für Abholgeschäfte verlängert (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH – Die Stadt verlängert die Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung von Abholgeschäften in Zeiten der Corona-Pandemie in den Fußgängerzonen vorerst bis zum 31. Mai.

In den Bayreuther Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr montags bis samstags im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von 17.30 Uhr, anstatt 10.30 Uhr bis 11 Uhr möglich. Diese Ausnahmeregelung, die zunächst bis zum 30. April befristet war, wird nun um einen weiteren Monat, vorerst bis zum 31. Mai, verlängert. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.

Mit Beginn des Lockdown im November vergangenen Jahres hat die Stadt für ansässige Gastronomen, die Speisen liefern, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und fürs kurzfristige Parken der Lieferfahrzeuge für maximal zehn Minuten geschaffen, die nun ebenfalls vorläufig bis zum 31. Mai verlängert wird.

Ab Dezember wurde dann auch für das Abholen von Speisen durch die Kundinnen und Kunden der Gastronomie eine generelle Einfahrtsgenehmigung während der erweiterten Lieferzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erteilt. Seither können auch diese vorfahren, die Speisen abholen und anschließend ohne weitere Verzögerungen wieder abfahren. Auch diese Regelung wird nun vorläufig bis 31. Mai verlängert. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.

Unter Beachtung der erweiterten Lieferverkehrszeiten können auch Abholgeschäfte im „Click & Collect“-Verfahren abgewickelt werden. Bei Kleinteilen bittet das Straßenverkehrsamt die Kunden die umliegenden Parkplätze anzufahren, um den Fahrzeugverkehr in den Fußgängerzonen möglichst gering zu halten.

red


Von Gabriele Munzert
north