Veröffentlicht am 09.02.2024 13:30
Veröffentlicht am 09.02.2024 13:30

Führerschein-Umtausch verpasst? Diese Strafe droht

Ein entwerteter Papierführerschein. (Symbolbild: pixabay/Mondisso)
Ein entwerteter Papierführerschein. (Symbolbild: pixabay/Mondisso)
Ein entwerteter Papierführerschein. (Symbolbild: pixabay/Mondisso)
Ein entwerteter Papierführerschein. (Symbolbild: pixabay/Mondisso)
Ein entwerteter Papierführerschein. (Symbolbild: pixabay/Mondisso)

Führerscheine sollen fälschungssicher werden. Deshalb müssen alle grauen und rosafarbenen Papierführerscheine, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, in den kommenden Jahren sukzessive umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 hatten bis zum 19. Januar Zeit, dies zu erledigen. Sollte dies nicht geschehen sein, drohen Strafen.

Die Kommunen können Nachzüglern nicht auf die Sprünge helfen und sie auf die Umtauschpflicht aufmerksam machen. „Es gibt keine verlässlichen Daten, wie viele Autofahrer in Bayreuth, heruntergebrochen auf die Jahrgänge, von der Umtauschpflicht tatsächlich betroffen sind“, heißt es auf Anfrage aus dem Bayreuther Rathaus. Belastbare Aussagen seien von Zu- oder Wegzügen nicht möglich.


Ähnlich, durchaus überraschend, teilt das Landratsamt Bayreuth, dass es keinen Abgleich zwischen Einwohneramt und Führerscheinstelle bestehe. „Es ist anhand des Wohnsitzes nicht zu ermitteln ob überhaupt und welchen Führerschein jemand hat.“

Was man für den Umtausch des Führerscheins braucht

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass müssen beim Wechsel ebenso vorgelegt werden wie ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.

Für den Umtausch des Führerscheins ist die jeweilige Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz zuständig. Eine Aktualisierung ist jedoch auch anderenorts möglich. Dazu teilt das Landratsamt Bayreuth auf Anfrage mit: „Ist der Papierführerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt, muss von dort eine Karteikartenabschrift angefordert werden, da es für Papierführerscheine noch kein zentrales Fahrerlaubnisregister gab.“

Nicht umgetauschte Papierführerscheine werden ungültig

Die Geburtenjahrgänge 1971 bis 1980 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen, sollte der noch in Papierform vorliegen. Mittlerweile sind ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Dann müssen sie aktualisiert werden, auch wenn der Nachweis der Fahrerlaubnis bereits im Kartenformat vorliegt.
Wichtig zu wissen für alle Besitzer von Papierführerscheinen. Alle nach dem entsprechenden Stichtag nicht umgetauschten Lappen verlieren übrigens ihre Gültigkeit. Wer nach abgelaufener Frist mit einem alten Führerschein erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Wichtig: Diese Verwarnung zählt nicht als Straftat („Fahren ohne Führerschein“).

Auch wenn man sich nicht strafbar macht: Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass man sich gerade im Ausland Probleme ersparen kann, wenn man rechtzeitig die digitale Karte mit sich führt.

In welchen Fällen der Kartenführerschein Pflicht wird

Schon vor zukünftigen Umtauschfristen ist ein Kartenführerschein Pflicht. Das ist der Fall, wenn man beispielsweise einen internationalen Führerschein beantragen oder weitere zusätzliche Führerscheinklassen bei der Kfz-Zulassung eintragen lassen möchte. Sollte man seinen Führerschein nicht mehr auffinden können und sich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen, geht bereits jetzt kein Weg mehr am Kartenformat vorbei.


Von Jürgen Lenkeit
north