Der Wahlausschuss für die Wahl des Stadtrats sowie der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Bayreuth am 8. März 2026 ist heute erneut zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Das Gremium befasste sich nochmals mit der Gültigkeit eingereichter Wahlvorschläge für den anstehenden Urnengang. Anlass dafür war, dass zu einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern für die Stadtratswahl nachträglich Tatsachen bekannt wurden, die die Gültigkeit zweier Wahlvorschläge teilweise berührten.
Im Mittelpunkt standen dabei zwei Fälle: Jonas Woelk (SPD) und Sophie Woelk (Junges Bayreuth). Bei Jonas Woelk wurde bekannt, dass er sich zwischenzeitlich in einem anderen Wahlkreis umgemeldet hatte. Inzwischen hat er jedoch wieder einen Nebenwohnsitz in der Stadt Bayreuth angemeldet und behält damit seine Wählbarkeit. Zum Zeitpunkt der vorherigen Ausschusssitzung lag die entsprechende Bescheinigung noch nicht vor, weshalb die Voraussetzungen damals formell nicht vollständig erfüllt waren. Mittlerweile sind alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, sodass Jonas Woelk seinen Listenplatz behalten kann.
Ein vergleichbarer Sachverhalt lag bei Sophie Woelk vor. Auch sie hat sich am 27. Januar wieder mit Nebenwohnsitz in der Stadt Bayreuth angemeldet und erfüllt damit erneut die Voraussetzungen für die Wählbarkeit. Die entsprechenden Nachweise wurden ebenfalls erst nach der ursprünglichen Ausschusssitzung am 20. Januar vorgelegt. Da nun alle Bedingungen erfüllt sind, bleibt auch ihr Wahlvorschlag gültig.
In der Sitzung wurden daraufhin die betreffenden Wahlvorschläge für richtig erklärt.
Zusätzlich fasste der Wahlausschuss einen weiteren Beschluss: Da eine Person zwischenzeitlich geheiratet hat, wird der bisherige Name aus dem Wahlvorschlag der Liste „Junges Bayreuth“ gestrichen und entsprechend angepasst.