Veröffentlicht am 14.10.2025 10:52

Winterdorf: Diese Verkehrsregeln gelten

Foto: red
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Im Hinblick auf den Beginn der neuen Saison des Bayreuther Winterdorfs ab Mittwoch, dem 15. Oktober, weist die Stadt Bayreuth auf folgende Verkehrsregelungen hin:

Lieferverkehr: Im Bereich des Winterdorfs im Ehrenhof, einschließlich der Durchfahrt der Fußgängerzone Maximilianstraße, ist der Lieferverkehr werktags nur von 0:00 bis 10:30 Uhr zugelassen. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die Durchfahrt zwischen der Maximilianstraße 4 und Maximilianstraße 16 von 10:30 bis 24:00 Uhr vollständig gesperrt. Ein Abbiegen in die Kanzleistraße ist den ganzen Tag über nicht möglich.

Der Lieferverkehr in der Kanzleistraße ist bis zur Hausnummer 4 während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten werktags von 17:30 bis 10:30 Uhr möglich. Aufgrund der Sperrmaßnahmen ist jedoch eine Durchfahrt zur Maximilianstraße nicht möglich (Sackgasse!).

Stadtbus-Linienverkehr: Die Stadtbusse können den Sperrbereich den ganzen Tag über passieren, sodass sich in Bezug auf den Linienverkehr keine Einschränkungen ergeben.


Von Onlineredaktion
LV
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