Veröffentlicht am 12.08.2026 13:05

Volljährig – und trotzdem Jugendstrafrecht

Wenn die Ausnahme zur Regel wird. MdB Dr. Silke Launert fordert die Abschaffung des § 105 Jugendgerichtsgesetz. (Foto: gmu)
Wenn die Ausnahme zur Regel wird. MdB Dr. Silke Launert fordert die Abschaffung des § 105 Jugendgerichtsgesetz. (Foto: gmu)
Wenn die Ausnahme zur Regel wird. MdB Dr. Silke Launert fordert die Abschaffung des § 105 Jugendgerichtsgesetz. (Foto: gmu)
Wenn die Ausnahme zur Regel wird. MdB Dr. Silke Launert fordert die Abschaffung des § 105 Jugendgerichtsgesetz. (Foto: gmu)
Wenn die Ausnahme zur Regel wird. MdB Dr. Silke Launert fordert die Abschaffung des § 105 Jugendgerichtsgesetz. (Foto: gmu)

BAYREUTH.Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert spricht sich für die
Abschaffung des § 105 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) aus. Die Vorschrift ermöglicht
es, Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach
Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für die CSU-Politikerein ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß.

„Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben junge Menschen weitreichende Rechte und Pflichten“, argumentiert Silke Launert. Wer wählen und rechtsverbindliche Verträge abschließen könne, müsse auch strafrechtlich die volle Verantwortung übernehmen. „Gleiche Rechte müssen mit gleicher Verantwortung einhergehen.“

Doch wie häufig wird die von Launert kritisierte Regelung überhaupt angewandt? Unsere Redaktion hat beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz nachgefragt. Die Zahlen für Oberfranken sind bemerkenswert.

In Hof mehr als jeder Zweite
2024 wurde im Landgerichtsbezirk Bayreuth bei 51,6 Prozent der verurteilten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt. In Hof waren es 54,3 Prozent, in Bamberg 47,2 Prozent. Die Quote beschreibt das Verhältnis der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht zur Gesamtzahl der Verurteilungen von 18- bis unter 21-Jährigen.

Einmalig sind diese Werte nicht. Bereits 2023 waren es in Bayreuth 47,2 Prozent, in Hof 54,9 Prozent und in Bamberg 49,2 Prozent. Zahlen für 2025 liegen dem Ministerium noch nicht vor.
Damit greift § 105 JGG in den drei oberfränkischen Landgerichtsbezirken bei annähernd jedem zweiten verurteilten Heranwachsenden – in Hof sogar bei mehr als jedem zweiten. Von einer seltenen Ausnahme kann angesichts dieser Quoten kaum die Rede sein.

Der Bamberger Abitur-Fall
Im sogenannten Abitur-Aufgaben-Fall am Clavius-Gymnasium Bamberg verschafften sich mehrere junge Männer über Monate verbotenerweise Zugang zur Schule. Sie kopierten einen Generalschlüssel, spähten Passwörter aus und versuchten, an Abituraufgaben zu gelangen. Schließlich öffneten sie sogar einen Tresor mit einem Winkelschleifer. Der Fall sorgte damals bayernweit für Schlagzeilen.

Das Amtsgericht Bamberg verurteilte die zum Tatzeitpunkt bereits 18-Jährigen 2021 dennoch nach Jugendstrafrecht. Ausschlaggebend war die persönliche Reife. Die Angeklagten waren erst kurze Zeit volljährig, lebten noch bei ihren Eltern und standen nach Einschätzung des Gerichts in ihrer Entwicklung Jugendlichen gleich.

Genau hier verläuft die politische Konfliktlinie. Nach geltendem Recht prüfen Richter nicht nur das Alter und die Tat, sondern auch den Entwicklungsstand des Heranwachsenden und die Frage, ob eine typische Jugendverfehlung vorliegt.

Silke Launert will diesen Sonderweg beenden. „Wer als Erwachsener schwere Straf-
taten begeht, muss grundsätzlich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.“ Entwicklungs- und Reifeverzögerungen könnten ihrer Ansicht nach weiterhin berücksichtigt werden – allerdings strafmildernd innerhalb des allgemeinen Strafrechts.


Von Gabriele Munzert
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