Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat heute ein Urteil gefällt, das auch indirekt für die SpVgg Bayreuth Auswirkungen hat, sobald die Rechtskraft eintritt: Aufsteiger TSV Schwaben Augsburg werden demnach neun Punkte aus den Siegen der laufenden Saison der Regionalliga Bayern gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) aberkannt und eine Spielwertung zu Gunsten des Gegners vorgenommen. Die Sportrichter sanktionierten den Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro.
Die Kammer unter Vorsitz von Heiko Loder gab damit den Einsprüchen der drei Klubs statt und folgte dem Antrag des Verbandsanwalts. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten an diesem Mittwoch zugestellt und hat noch keine Rechtskraft erlangt, entsprechend fließen die Sanktionen aktuell auch noch nicht in die Wertung ein. Seitens der Verantwortlichen von Schwaben Augsburg wurde bereits angekündigt, dass man die nächsthöhere Instanz für eine Berufungsverhandlung anrufen will.
Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, hätte Tabellenführer FC Schweinfurt 05 drei Punkte mehr als bisher, also dann 48 Punkte aus 21 Spielen auf dem Konto. Der Rückstand der Altstadt (42 Punkte aus 22 Spielen) als Tabellendrittem würde somit auf aktuell sechs Punkte anwachsen. Schwaben Augsburg würde mit dann nur noch 16 Punkten vom bislang 13. auf den 17. und vorletzten Tabellenplatz abstürzen. Türk Gücü München bliebe punktgleich auf Platz 18 und Eintracht Bamberg stünde dann auf dem Relegationsplatz 16.
Das Sportgericht Bayern hatte die Einsprüche des 1. FC Schweinfurt 05, des SV Wacker Burghausen und von Türkgücü München behandelt und festgestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so waren die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten.
„Es handelt sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche sportliche Nöte bringt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: „Dennoch blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den Verstoß mit Spielwertungen zu ahnden und den Einsprüchen stattzugeben. Bei der Höhe der Geldstrafe bewegt sich das Gericht ausdrücklich am unteren Rand, weil im Verfahren deutlich geworden ist, dass ein Vorsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und der Verstoß vielmehr auf mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings zurückzuführen ist. In der Entscheidungsfindung war es nicht von Belang, ob und inwieweit überhaupt sich der TSV Schwaben Augsburg durch die Missachtung der Regelung einen Vorteil verschafft hat. Letztlich haben alle am Wettbewerb teilnehmenden Klubs die Regelung einzuhalten.“