Veröffentlicht am 02.09.2026 17:38

Informationen zum Smart-Meter-Anschreiben

picture
picture

In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken Bayreuth gemeldet, nachdem sie Schreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers zum Einbau von Smart Metern (intelligenten Messsystemen) erhalten haben.

Die Stadtwerke Bayreuth weisen darauf hin, dass für Kundinnen und Kunden grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, aufgrund eines solchen Anschreibens einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt durch die Stadtwerke Bayreuth als grundzuständigen Messstellenbetreiber nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes.

Kundinnen und Kunden sollten Werbeaussagen zu vermeintlich kostenlosen Installationen, kurzfristigen Kosteneinsparungen oder besonderer Dringlichkeit sorgfältig prüfen. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist regelmäßig mit dem Abschluss eines gesonderten Vertrags verbunden. Dabei können laufende Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist aktuell auf entsprechende Anschreiben hin und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Angebote sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sollten Vertragsbedingungen, Laufzeiten und mögliche Folgekosten vor einer Beauftragung genau betrachtet werden.

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale finden Sie unter:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/smart-meter-einbau-verbraucherzentrale-niedersachsen-informiert-ueber-schreiben-der-deutschen-messwesen-123986

Die Stadtwerke Bayreuth sind in der Lage, den gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout eigenständig durchzuführen. Wer Fragen zu erhaltenen Anschreiben oder zum Einbau intelligenter Messsysteme hat, kann sich jederzeit an das Kundencenter der Stadtwerke Bayreuth wenden.


Von Onlineredaktion
LV
north