Für die Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gibt es pünktlich zur Vorbereitung der kommenden Saison gute Nachrichten: Die GEMA hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV), Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Tarif für Weihnachtsmärkte vereinbart.
Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium und Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) mitteilt, sieht die Einigung eine Reduzierung der Vergütung für öffentliche Musiknutzungen um 35 Prozent vor. Der neue Tarif soll ab der Weihnachtssaison 2025 gelten und zunächst für vier Jahre erprobt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine Anpassung der GEMA-Gebühren eingesetzt. Damit reagiert die Politik auf langjährige Kritik von Kommunen und ehrenamtlichen Marktbetreibern, die immer wieder über hohe Lizenzkosten und eine geringe Flexibilität der GEMA geklagt hatten.
„In den vergangenen Jahren haben sich besonders kommunale und ehrenamtlich organisierte Weihnachtsmärkte schwergetan, die hohen Musikgebühren zu stemmen“, erklärte Kramme. „Ich freue mich, dass nun eine faire Lösung gefunden wurde. Niedrigere Gebühren ermöglichen es, mehr Musik auf den Märkten zu spielen – und das ist entscheidend für die festliche Atmosphäre, die Weihnachtsmärkte so beliebt macht. Letztlich profitieren auch die Künstlerinnen und Künstler, deren Werke häufiger erklingen.“
Hintergrund: Warum Weihnachtsmärkte GEMA zahlen müssen
Sobald auf Weihnachtsmärkten urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird – sei es durch Lautsprecher, Livemusik oder Bühnenprogramme – fallen GEMA-Gebühren an. Diese Abgaben fließen an die Urheberinnen und Urheber, also an Komponisten, Textdichter und Musikverlage. In den vergangenen Jahren war die Höhe der Gebühren jedoch häufig umstritten, da viele kleinere oder ehrenamtlich betriebene Märkte die Kosten als zu hoch empfanden.
Mit dem neuen Tarif reagiert die GEMA auf diese Kritik und will nach eigenen Angaben die Rahmenbedingungen für öffentliche Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten praxisnäher und gerechter gestalten. Nach Ablauf der vierjährigen Evaluationsphase soll überprüft werden, ob das Modell beibehalten oder angepasst wird.