Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) informiert zum Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit über die Angebote der Sozialen Entschädigung.
Unterstützung nach einer Gewalttat
Die Folgen von Gewalt können weit über körperliche Verletzungen hinausgehen. Psychische Belastungen oder finanzielle Einbußen können Betroffene und Angehörige langfristig begleiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XIV sollen dabei helfen, diese Folgen abzufedern.
Das Angebot reicht von medizinischer Rehabilitation und Pflegeleistungen über Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe bis zu monatlichen Entschädigungszahlungen und einem möglichen Berufsschadensausgleich.
Traumaambulanzen bieten schnelle Hilfe
Für akute Situationen gibt es in Bayern sogenannte „Schnelle Hilfen“. Dazu zählen Traumaambulanzen, die zeitnah psychotherapeutische Unterstützung ermöglichen. Ein Fallmanagement kann zudem den individuellen Hilfebedarf klären, verschiedene Leistungen koordinieren und Betroffene im Kontakt mit Behörden begleiten.
Nach Angaben des ZBFS gingen 2025 bayernweit 1.885 Anträge nach dem SGB XIV ein. Rund 5.530 Leistungsberechtigte erhielten insgesamt etwa 69,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind unter anderem Leistungen für Krankenbehandlung, Pflege und Teilhabe.