Veröffentlicht am 20.08.2025 11:13

Werner M. soll seine Lebensgefährtin brutalst ermordet haben - Angeklagter schweigt

Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer.  (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)

Am heutigen Mittwoch, 20. August, startete am Landgericht Bayreuth der Prozess gegen Werner M.

Am 02. März soll Werner M. in Kulmbach seine Lebensgefährtin Claudia K. ermordet haben. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Beim Prozessauftakt vor dem Schwurgericht schilderte Staatsanwältin Franziska Fleischmann die Tat mit erschütternden Details.

Die 60-Jährige war 14 Jahre lang mit dem Angeklagten zusammen. Die Beziehung stand offenbar vor dem Aus, weil Werner M. erneut zum Alkohol gegriffen hatte. An damaligen Tag kehrte Claudia K. gegen halb sechs Uhr in die gemeinsame Wohnung zurück. Noch bevor sie Jacke oder Schuhe ablegen konnte, stach Werner M. mit einem Messer auf sie ein.

„Er handelte von Beginn an mit Tötungsabsicht“, heißt es in der Anklageschrift. Claudia K. habe versucht, unter einer kleinen Bank Schutz zu suchen. Doch der Angeklagte attackierte weiter. Viele Stich- und Schnittverletzungen – am Hinterkopf, am Rücken, am Nacken, an der Schulter. Der letzte Stich traf das Gesicht der Frau. Das Messer drang fast vollständig in den Kopf ein. Die Todesursache: Verbluten, Einatmen und Verschlucken von Blut. Lange kann der Todeskampf der Frau durch die vielen Verletzungen nicht gedauert haben - geschätzt werden höchstens 5 Minuten.

Werner M., 54 Jahre alt, Maurer und Fliesenleger aus Kulmbach, verdeckte beim Betreten des Gerichtssaals sein Gesicht mit einer Mappe. Zur Tat schwieg er. Angaben machte er nur zu seinem Leben: Ein Arbeitsunfall 1995 habe ihn seelisch belastet, er habe seitdem unter Angstattacken gelitten.

Am Tatabend war er stark alkoholisiert. Dennoch gilt er nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht als schuldunfähig.


Von Jessica Mohr
jm
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