Die Meldung in der vergangenen Woche war an sich nicht außergewöhnlich, kommt in der Art öfter vor: „Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Stadtbereich Pegnitz gelegenen Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof des Zweckverbands Wasserversorgung Juragruppe darf ab dem 3. Juli 2025 nur noch in abgekochtem Zustand für den menschlichen Gebrauch verwendet werden”, teilte das Landratsamt Bayreuth mit.
Das Landratsamt gab als Grund für diese Verfügung an: „Weil sich das Wasser in den wegen der Kanalbauarbeiten in Neuhof erforderlichen oberirdischen Notleitung und der hohen Temperaturen stark erwärmt, lässt sich eine vorübergehende Aufkeimung des Trinkwassers nicht völlig ausschließen.”
Durch die Verfügung und die Art der Kommunikation der Behörde fühlt sich die Juragruppe in „Ansehen und Ruf beschädigt“, heißt es in einer vom Verbandsvorsitzenden Manfred Thümmler, seinem Stellvertreter Edmund Pirkelmann und Werkleiter Hans Hümmer autorisierten Pressemitteilung des Wasserzweckverbands. Diese veröffentlichten zuerst die Nordbayerischen Nachrichten.
Die Juragruppe sieht sich durch die Veröffentlichung des Abkochgebots in den Medien und in Warn-Apps „in ihrem Ansehen und Ruf beschädigt“. Dadurch seien viele Menschen im Versorgungsgebiet der Juragruppe „völlig verunsichert und verängstigt“ gewesen. Grund dafür seien auch Beiträge in den sozialen Netzwerken gewesen, die „die Menschen verunsichert haben und mit Polemik versehen waren“.
Alles andere als zufrieden ist man mit der Kommunikation des Landratsamtes. Die Sachbearbeiterin, die die Warnung in der App ohne Rücksprache mit der Juragruppe absetzte, habe sich zwar entschuldigt, doch eine Richtigstellung des Landratsamtes sei nicht erfolgt.
Die Pressesprecherin des Landratsamtes, Karen Görner-Gütling, betonte, dass die Juragruppe in einem ähnlichen Fall in der Vergangenheit ausdrücklich eine Warnmeldung gewünscht hätte. Diese Aussage wiederum bezeichnet der Zweckverband in seiner Mitteilung als „völlig realitätsfremd und hat nicht zu einer Richtigstellung des vom Landratsamt in Gang gesetzten Verunsicherungs- und Verängstigungsprozesses geführt, sondern das Gegenteil bewirkt.“
Heute nahm das Landratsamt zu den Vorwürfen erneut Stellung. „Die Information der Haushalte durch den Wasserversorger ersetzt nicht die allein verbindliche Anordnung durch das... zuständige Gesundheitsamt des Landratsamtes Bayreuth. Es war eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Abkochen des Wassers für den menschlichen Gebrauch in den betroffenen Ortsteilen vorschreibt“, teilt das Landratsamt mit.
Diese Verfügung habe man bekannt machen müssen und dazu unter anderem die Warn-Apps genutzt. Das Landratsamt schreibt ferner, dass Juragruppen-Geschäftsführer Hans Hümmer bei einem früheren Fall eine Warnung gewünscht hatte. Hümmer habe „anlässlich der [...] erforderlichen Abkochanordnung im Dezember 2022 [...] im Nachgang ausdrücklich die Veröffentlichung per Warn-App in derartigen Fällen gefordert“.
Die Veröffentlichung der Warnmeldung sei nicht versehentlich geschehen. Allerdings sei durch die verkürzte Darstellung, insbesondere in sozialen Medien, bei manchen der Eindruck entstanden, dass es im gesamten Stadtgebiet Pegnitz eine Trinkwasserverschmutzung gibt. Bezüglich dieses Missverständnisses habe die zuständige Sachbearbeiterin „ihr ausdrückliches Bedauern gegenüber Herrn Hümmer ausgedrückt“. Sie habe sich aber nicht für das Versenden der Warnung entschuldigt.
Die Antwort des Landratsamtes schließt mit den Worten: „Das Vorgehen des Landratsamtes zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung ist nicht zu beanstanden und insbesondere inhaltlich zutreffend.“