Veröffentlicht am 11.01.2026 10:37

Übermittlung von Daten: Widerspruch ist möglich

Foto: red
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Wer nicht möchte, dass persönliche Daten von der Meldebehörde weitergegeben werden, kann eine Übermittlungssperre eintragen lassen. Das weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und muss nicht begründet werden.

Bundeswehr:
Daten können an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden, zum Beispiel für den Versand von Informationsmaterial an Deutsche unter 18 Jahren. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen.

Religionsgemeinschaften:
Eine Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften kann ebenfalls untersagt werden. Die Sperre betrifft aber nicht Daten, die für die Steuer erhoben werden.

Parteien und Wählergruppen:
Bei Wahlen dürfen Parteien und Wählergruppen bestimmte Daten erhalten: Name, Doktortitel, Anschrift und Geburtsdatum. Eine Übermittlungssperre kann dies verhindern. Ohne Widerspruch werden die Daten nur in den sechs Monaten vor einer Wahl weitergegeben. Der Widerspruch gilt so lange, bis er widerrufen wird.

Alters- und Ehejubiläen:
Daten können auch an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, zum Beispiel zu Geburtstags- oder Ehejubiläen. Widerspricht ein Ehepartner, gilt dies automatisch auch für den anderen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte Geburtstag danach und ab 100 jeder weitere. Ehejubiläen beginnen beim 50. Jahr und bei jedem folgenden Jubiläum.

Adressbuchverlage:
Auch die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage kann verhindert werden. Die Daten dürfen nur für Adressbücher genutzt werden. Der Widerspruch eines Ehegatten gilt auch hier für den anderen.

So beantragen Sie eine Übermittlungssperre:

- Schriftlich mit Vordruck auf der Homepage der Stadt Bayreuth („Datenübermittlungssperre“)

- Online über das Bürgerservice-Portal

- Direkt im Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13

Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig. Nach Bearbeitung erhalten Antragsteller eine schriftliche Bestätigung. Die Einrichtung oder Aufhebung der Sperre ist kostenlos.


Von Jessica Mohr
jm
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