Veröffentlicht am 05.11.2021 12:27

Ratgeber in Bayreuth: Achtung! Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft

Christina Jahn<br>Rechtsanwältin und <br>Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
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Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)

BAYREUTH.

Bereits zum 28.04.2020 war ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten und hatte schon im Vorfeld für großes Aufsehen und noch größere Diskussionen gesorgt. Neben der Verhängung von erheblich höheren Bußgeldern beinhaltete die Neuregelung auch eine drastische Verschärfung im Fahrverbotsbereich.

So sollte bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts – bisher ab 31 km/h – bzw. ab 26 km/h außerorts – bisher ab 41 km/h – ein Fahrverbot verhängt werden dürfen. Auf Grund eines Formfehlers war die Neuregelung des Bußgeldkataloges jedoch nichtig, weshalb ab Juli 2020 wieder die alten, eigentlich nur bis zum 27.04.2020 gültigen, Regelungen angewendet wurden und viele tausende Bußgeldbescheide zurückgenommen werden mussten. Doch damit ist nun Schluss! Bund und Länder haben sich geeinigt und eine neue Verordnung geschaffen, welcher der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat. Die neue Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt 3 Wochen danach – voraussichtlich also ab Anfang November 2021 – in Kraft. Was ändert sich?

Tempoverstöße

Wer zu schnell fährt, für den wird es teuer. Die bisherigen Bußgelder wurden erheblich erhöht, oftmals sogar verdoppelt. Wer innerorts mit einer Überschreitung von 20 km/h erwischt wurde, zahlte bisher 35,00 Euro; nunmehr werden 70,00 Euro fällig. Bei einer Überschreitung von 41 km/h werden außerorts 320,00 Euro und innerorts sogar 400,00 Euro fällig.

Fahrverbote

Die drastische Verschärfung wurde zurückgenommen, so dass es bei der bisherigen Regelung verbleibt: Ein Fahrverbot droht somit erst ab der Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Ebenso bleibt es bei der Sonderregelung, dass ein Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn ein Verkehrsteilnehmer binnen eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h mehr erwischt wird. Neu ist die Verhängung eines Fahrverbotes für das Nichtbilden oder Befahren der Rettungsgasse. Neben einem Fahrverbot von einem Monat fallen zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 200,00 Euro an.

Abbiegen

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ansonsten drohen eine Geldbuße von 70,00 Euro und ein Punkt.

Falschparken

Für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird jetzt eine Geldbuße von 55,00 Euro fällig. Noch teurer wird das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Parken in zweiter Reihe; bei Verstößen wird neben einem Punkt in Flensburg noch eine Geldbuße von 70,00 Euro bis 110,00 Euro fällig.

Fahrradfahrer

Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem widerrechtlich auf dem Fußweg fahrenden Radfahrer, kann der Radfahrer mit einer Geldbuße bis zu 100,00 Euro zur Kasse gebeten werden.

Weitere Informationen:

verkehrsrecht@steuer-rechts-kanzlei.de

www.verkehrsrecht-bayreuth.de

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460


Von Jessica Mohr
jm
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