Nein, es war kein Graffitti. Der Mann sprühte in Bayreuth nur einen Schriftzug (eine Art Markenzeichen) und bisweilen auch wirre Bilder. Das aber zumindest ausdauernd. Vor allem im Jahr 2020 tauchten an vielen Stellen in Bayreuth seine Spraydosen-Werke auf. Bevorzugte Farbe: schwarz. Betroffen waren beispielsweise Behördenfassaden, Eigentum der Deutschen Bahn, Schalt- und Stromkästen und vor allem auch Parkbänke. Strafbar ist das nach Paragraph 304 StGB, der die Bezeichnung “Gemeinschädliche Sachbeschädigung” trägt. 14 Fälle listet der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage auf.

Schöffengericht ringt sich zu mildem Urteil durch

Ein Lächeln huscht über das Gesicht des Angeklagten, als er bei der Urteilsverkündung kurz Blickkontakt zu seinem Anwalt aufnimmt. Er weiß: er ist noch einmal glimpflich davongekommen. Das Schöffengericht am Amtsgericht verhängt wegen der Sachbeschädigungen zwar zwei Jahre Gefängnis, setzt die Strafe aber zur Bewährung aus. Richter Jan Köhler sagt: “Das ist mit Hängen und Würgen zustande gekommen”. Es sei schwergefallen, die Sozialprognose des Angeklagten, der einschlägig vorbestraft ist, positiv zu werten. Zwei offene Bewährungen hatte der Mann, als er mit der Spraydose durch Bayreuth zog.

Kluges Plädoyer des Anwalts

Dankbar darf der Angeklagte, der Augenpiercings trägt, seinem Rechtsbeistand sein. Der hatte vor der Urteilsverkündung nicht zu Unrecht den späten Gerichtstermin bemängelt Die Straftaten seines geständigen Mandanten seien vier Jahre her. Inzwischen habe sich der Angeklagte als Mensch stark verändert, habe eine Therapie absolviert und einen nicht schlecht bezahlten Job angenommen. “Wenn man ihm eine letzte Chance geben will, dann doch jetzt.” Der Job versetzt den ehemaligen Schmierer und Sprayer natürlich auch in die Lage, finanziell für die angerichteten Schäden einzustehen.

Instagram hilft bei Täterüberführung

Eine Frage bleibt ungeklärt: warum zieht ein erwachsener Mann nächtens durch Bayreuth und sprüht schwarze Zeichen? Auch ein früherer Ermittler der Polizei, der in den Zeugenstand tritt, liefert keine Erklärung. Dafür birgt die Art und Weise der Täterermittlung eine Überraschung. Der Spraydosen-Mann postete seine Taten offenbar auf seinem Instagram-Account. Eine Einladung für weitere Polizeirecherchen. Bekannt wird im Prozess zudem, dass er schon in jungen Jahren stark drogenabhängig war und an Depressionen litt. Mehrfach hatte er Ausbildungen abgebrochen.

Ein Schlusswort will der Angeklagte nicht sprechen. “Es ist doch schon alles gesagt”, meint er überzeugt.