Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert, MdB, spricht sich für die Abschaffung des § 105 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) aus. Die Vorschrift ermöglicht es derzeit, auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Jugendstrafrecht anzuwenden. Nach Auffassung Dr. Launerts ist diese Sonderregelung nicht mehr zeitgemäß.
„Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben junge Menschen weitreichende Rechte und Pflichten. Sie dürfen wählen, rechtsverbindliche Verträge abschließen und tragen Verantwortung für ihr Handeln. Wer diese Rechte in Anspruch nehmen kann, muss auch strafrechtlich die volle Verantwortung für begangene Straftaten übernehmen. Gleiche Rechte müssen mit gleicher Verantwortung einhergehen“, betont Launert.
Bereits das CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm 2025 greift diese Forderung auf. Darin heißt es: „Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung.“ Nach der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende die Ausnahme sein, während grundsätzlich das allgemeine Strafrecht gelten sollte. Tatsächlich hat sich dieses Verhältnis in der gerichtlichen Praxis jedoch seit Jahren umgekehrt. Gerade bei schweren Straftaten wird überwiegend Jugendstrafrecht angewendet.
„Diese Entwicklung entspricht weder dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers noch dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Wer als Erwachsener schwere Straftaten begeht, muss grundsätzlich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Wir sehen zurzeit leider immer häufiger, wie sich rücksichtsvolle Gerichtsentscheidungen dadurch rächen, dass der Rechtstaat in Teilen von Straftätern nicht so ernst genommen wird, wie er sollte“, so Launert.
Die Abschaffung des § 105 JGG bedeutet dabei keineswegs, dass individuelle Reifeunterschiede unberücksichtigt gelassen werden. Soweit bei jungen Erwachsenen tatsächlich erhebliche Entwicklungs-oder Reifeverzögerungen vorliegen oder eine jugendtypische Verfehlung gegeben ist, könnten diese Umstände auf andere Weise strafmildernd berücksichtigt werden. Dies müsste entsprechend diskutiert werden. Vorschläge hierzu liegen bereits seit Jahren aus der strafrechtlichen Fachwissenschaft vor.
„Unser Strafrecht muss verständlich, konsequent und gerecht sein. Volljährige müssen grundsätzlich nach dem allgemeinen Strafrecht behandelt werden. Das schafft Klarheit, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Verantwortung“, erklärt Dr. Launert.