Der erste Tag des Maisel's Weißbierfestes fand bei recht kühlen Temperaturen statt und verlief aus Sicht der zuständigen Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt bis auf wenige Ausnahmen überwiegend harmonisch. Es gab jedoch einige Auseinandersetzungen im Laufe des Festabends.
Ein 20-jähriger Bayreuther, der bereits polizeibekannt ist, sollte aufgrund seiner Alkoholisierung im Zelt des Rettungsdienstes behandelt werden. Dies missfiel dem jungen Mann, sodass er versuchte, einen anwesenden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit dem Ellenbogen ins Gesicht zu schlagen. Glücklicherweise konnte der Mitarbeiter dem Schlag ausweichen. Der betrunkene junge Mann beleidigte den Sicherheitsdienstmitarbeiter und äußerte diverse Bedrohungen gegen ihn. Daher muss er sich nun wegen versuchter Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung strafrechtlich verantworten.
Ein 21-jähriger Begleiter des Bayreuthers, der zunächst der Behandlung im Zelt des Rettungsdienstes beiwohnen wollte, hatte sich ebenfalls nicht unter Kontrolle. Nachdem er des Behandlungszeltes verwiesen wurde und dem nicht nachkam, musste der Sicherheitsdienst hinzugezogen werden. Schließlich musste der 21-Jährige, der ebenfalls aus Bayreuth stammt, zu Boden gebracht werden.
Die inzwischen hinzugezogenen Beamten der Bereitschaftspolizei fixierten und fesselten den Störenfried. Da er sich vehement widersetzte, erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Eine weitere Anzeige wegen Beleidigung kommt hinzu, da er verschiedene unangebrachte Bezeichnungen für die Einsatzkräfte verwendete.
Ein 22-Jähriger aus Stuttgart muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Nach Erhalt eines Hausverbots musste er das Festgelände stark alkoholisiert verlassen. Obwohl er zunächst ging, entschied er sich später, den Zaun zum Festgelände zu überklettern und wieder auf das Gelände zu gelangen. Dies blieb nicht unbemerkt und neben der bereits genannten Anzeige hat der Stuttgarter nun auch für den restlichen Verlauf des Festes ein Hausverbot für das Gelände.