Veröffentlicht am 25.03.2024 15:18

Reihenweise Roller- und Scooterfahrer aus dem Verkehr gezogen

Symbolbild: red
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Beamte der Zentrallen Einsatzdienste Bayreuth zogen zwischen Freitag (22. März 2024) und Sonntag (24. März 2024) mehrere Rollerfahrer aus dem Verkehr. Es wurden Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss festgestellt.

Am frühen Freitagabend wurde ein E-Scooter angehalten, welcher aufgrund der erhöhten bauartbedingten Geschwindigkeit nicht versicherungsfähig ist und demnach für diesen auch kein Versicherungsschutz bestand. Der 25 Jahre alte Belgier muss sich nun wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

In der Freitagnacht beanstandeten die Beamten einen 40-jährigen Bayreuther, welcher ohne Führerschein mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war. Zusätzlich konnten bei dem Fahrer drogentypische Symptome festgestellt werden, die eine Blutentnahme zur Folge hatten. Zum Abschluss der Kontrolle wurde schließlich der Sozius in Augenschein genommen. Auch hier wurden die Beamten fündig. Er führte eine kleiner Menge Haschisch mit sich. Den Fahrer und Beifahrer erwarten nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Zudem muss der Fahrer mit einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.


Am Samstag bemerkten die Beamten auf der Albrecht-Dürer-Straße einen Rollerfahrer, welcher ein altes aus dem Versicherungsjahr 2023 datiertes Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Die Fahrt war für den 25 Jahre alten Bayreuther damit zu Ende. Ihn erwartet eine Strafanzeige.

Am Sonntag konnten erneut ähnliche Feststellungen getroffen werden. Die Beamten hielten einen E-Scooter an, an den augenscheinlich ein schwarzes und somit ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Überprüfung der Fahrttauglichkeit stellten die Beamten zudem drogentypische Auffälligkeiten fest. Dies wurde durch einen positiv auf Amphetamin verlaufenden Drogentest bestätigt. Die Fahrt war natürlich damit für den 23 Jährigen Bayreuth zu Ende. Er muss sich wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Seit dem 1. März 2024 benötigt man für die Teilnahme am Straßenverkehr das neue – für 2024 – gültige Versicherungskennzeichen. Die Polizei stellt immer noch viele Verstöße fest. Es wird seitens der Polizei nochmals daraufhin gewiesen, E-Scooter, Kleinkrafträder und andere Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen zu kennzeichnen sind, mit dem neuen, seit dem 1. März 2024 erhältlichen blauen Versicherungskennzeichen auszustatten. Andernfalls drohen Strafanzeigen und schlimmstenfalls die Sicherstellung der Fahrzeuge bei wiederholten Verstößen.


Von red
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