Veröffentlicht am 23.01.2023 17:06
Veröffentlicht am 23.01.2023 17:06

Das Urteil ist gesprochen, der Schmerz bleibt

Doppelmord von Mistelbach: Am 23. Januar 2023 sind die Urteile gefallen. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Am 23. Januar 2023 sind die Urteile gefallen. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Am 23. Januar 2023 sind die Urteile gefallen. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Am 23. Januar 2023 sind die Urteile gefallen. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Am 23. Januar 2023 sind die Urteile gefallen. (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Nun ist es also da: Das Urteil gegen Felix S. und Hannah S. Beide haben in einer Januarnacht 2022 heimtückisch die Eltern der Angeklagten ermordet. So sieht es das Gericht. Ein Kommentar.

Ein gutes Jahr nach der ungeheuerlichen Tat, die ganz Deutschland erschütterte, und ein gutes Vierteljahr nach dem Prozessauftakt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ist der Fall juristisch praktisch abgeschlossen. Eine mögliche Berufung der Verteidigung steht noch aus.

Doppelmordprozess bringt Beteiligte an persönliche Grenzen

Es war ein kraftraubender Prozess für alle Beteiligten. Die Rekonstruktion der Tat habe den Ermittlern „Vieles abverlangt“ gab die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling einen Einblick in die Psyche mancher Prozessbeteiligter. Die seien „an ihre Grenzen gebracht“ worden. Lies hier, wie das Gericht geurteilt hat.

Und in der Tat: Manchen Beteiligten, die über zwölf Prozesstage hinweg die Wahrheit zu ergründen versuchten, war die Anstrengung am Montag bei der Bekanntgabe des Urteils im Gesicht abzulesen. Es ist davon auszugehen, dass Äußerungen von Zeugen unter die Haut gegangen sind; die der Angeklagten sowieso. Von daher war es richtig, den Prozess hinter verschlossenen Türen abzuhalten. Der Wahrheit ist man auf diese Weise wohl am nächsten gekommen.

https://www.youtube.com/watch?v=1C4Y1IoyZsg

Und doch bleibt festzuhalten: Eine Familie wurde auf unvorstellbare Weise unwiederbringlich zerstört. Nach der Urteilsverkündung von Genugtuung zu sprechen – von wem auch immer – wäre vermessen. Zwei Eltern leben nicht mehr, vier Kinder wurden zu Vollwaisen. Eines davon sowie deren früherer Freund müssen deshalb ins Gefängnis. Die Richterin nannte nach der Urteilsverkündung „unvorstellbare Details” zur Tatnacht von Mistelbach.

Viele ehrliche Tränen vor Gericht

Man kann nun trefflich darüber spekulieren, ob die verurteilten Heranwachsenden ihre volle Haftstrafe verbüßen müssen. Eine vorzeitige Haftentlassung, etwa wegen guter Führung, ist nicht ausgeschlossen. Doch auch dann stünden beide vor den Trümmern ihres Lebens. Für die hinterbliebenen Kinder sowie nächsten Verwandten gilt das sowieso. Bei noch keinem Prozess wurde so viel geweint wie in diesem, ergänzte eine langsam, aber immer klar sprechende Richterin – „ehrliche Tränen von unterschiedlichen Beteiligten.“

Das Urteil im Doppelmord von Mistelbach mag gesprochen sein. Seelischen Schmerz zu lindern vermag jedoch auch das Gericht nicht. Der bleibt dauerhaft.


Von Jürgen Lenkeit
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