Veröffentlicht am 23.01.2023 13:52
Veröffentlicht am 23.01.2023 13:52

Doppelmord von Mistelbach: Das ist in der Tatnacht im Familienhaus wirklich passiert

Polizei – Doppelmord – Mistelbach – Bayreuth – Foto Stefan Dörfler (Foto: red)
Polizei – Doppelmord – Mistelbach – Bayreuth – Foto Stefan Dörfler (Foto: red)
Polizei – Doppelmord – Mistelbach – Bayreuth – Foto Stefan Dörfler (Foto: red)
Polizei – Doppelmord – Mistelbach – Bayreuth – Foto Stefan Dörfler (Foto: red)
Polizei – Doppelmord – Mistelbach – Bayreuth – Foto Stefan Dörfler (Foto: red)

BAYREUTH. Im Doppelmord von Mistelbach sind am Montag (23. Januar 2023) die Urteile über die Angeklagten gesprochen worden. Der damals 18-jährige Felix S. muss 13 Jahre und sechs Monate in Haft. Die ebenfalls angeklagte Tochter des getöteten Ärztepaares muss eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verbüßen.

Nach der Urteilsverkündung ging die der Großen Jugendkammer am Landgericht Bayreuth Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling auch auf Details der Tatnacht ein. Die Rekonstruktion der Tat wurde durch ein umfassendes Geständnis des Angeklagten beschleunigt.

Doppelmord von Mistelbach: Was in der Tatnacht passiert ist

Deyerling nannte es eine „Katastrophe”, die über die scheinbar heile Welt ohne erkennbaren Anlass hereingebrochen ist. Seit September 2021 war die Tochter der getöteten Eltern mit Felix S. liiert. Die Eltern erlaubten dem neuen Freund der ältesten Tochter, bei der Familie mit einzuziehen - auch, um den Draht zur Tochter nicht völlig zu verlieren. Um das Verhältnis von Hannah zu ihren Eltern stand es seit Längerem schlecht. Die Tochter schwänzte Schule, ignorierte elterliche Verbote. Die Eltern haben sich laut Gericht auch mit Freunden beratschlagt und sich sogar an das Jugendamt gewendet. Die Mutter zog sogar in Erwägung, einen Selbstverteidigungskurs zu belegen - um sich vor der Tochter zu schützen.

In der Folge habe sich Hannah mehrfach gegenüber ihres Freundes geäußert, wie schlecht es ihr gehe und wie sehr sie ihre Eltern hasse. Besonders einprägsam eine Äußerung gegenüber Felix S.: Man könne die Eltern vergiften oder sie von der Brücke stoßen”. Felix habe Hannah geglaubt, ohne selbst Zeuge von schlechter Behandlung geworden zu sein, wie das Gericht anmerkte. Lies hier die Urteilsverkündung in Kürze.

„Du siehst echt sexy aus”

Am späten Samstagvormittag (8. Januar 2023), gut zwölf Stunden vor der Ermordung der Eltern, hat die Tochter im Internet folgende Suchanfrage eingegeben: „Darf man mit 16 im Elternhaus leben, wenn die Eltern tot sind?” Nach einem Streit mit ihrem Vater am Nachmittag über eine nicht erledigte Jobbewerbung ist der Entschluss gefallen, die Eltern in der kommenden Nacht zu töten. Hannah bestärkte ihren manipulierbaren Freund in der Tatausführung. Als dieser komplett schwarz gekleidet und mit Sturmmaske vor ihr stand, sagte sie zu ihm: „Du siehst echt sexy aus.”

https://www.youtube.com/watch?v=2lsZkgsNj5s&t=2s

Daraufhin ist der Angeklagte in das Elternschlafzimmer geschlichen. Er orientierte sich ganz kurz mit einer Stirnlampe, sah die schlafenden Eltern und schaltete das Licht wieder aus. Zuerst stach er auf den schlafenden Ehemann ein, in der Absicht, seine Halsschlagader zu treffen. In dem Glauben, dass er bereits tot sei, ging der Angeklagte um das Bett herum in Richtung der schlafenden Mutter. Der Mann erwachte aufgrund seiner schweren Verletzungen, erhob sich noch aus dem Bett und ging Felix nach und versuchte ihn am Arm zu packen. Daraufhin drehte der 18-Jährige sich um und stach „mit einer Vielzahl weiterer Messerstiche” erneut auf den Vater ein. Der sackte zusammen und blieb auf dem Rücken liegen.

Mutter schreit in Todesangst, Kinder wachen auf

Dann wandte sich der Angeklagte der immer noch schlafenden Mutter zu und stach in Kopf, Hals und Oberkörper auf sie ein. Davon wachte sie auf und schrie panisch. Mit der freien Hand hat der Angeklagte die Familienmutter aufs Bett zurückgedrückt und mit der anderen Hand erneut mehrmals zugestochen. Dabei wurden unter anderem auch Knochen zerstört und die Halsschlagader durchtrennt. Beide Schwerstverletzten starben laut Gericht innerhalb von Minuten „durch Verbluten in Verbindung mit Atemversagen”.

Hannah hat in der Zwischenzeit in der Galerie im 1. Obergeschoss in ihrem Zimmer gewartet. Als ihr 14-jähriger Bruder erwachte und auf den Flut trat und fragte, was los sei, hat seine große Schwester geantwortet: „Felix tötet gerade unsere Eltern.” Auf ein verwirrtes „Aber da schreit doch jemand” als Antwort erwiderte Hannah, als Stille eingetreten war: „Jetzt ja offensichtlich nicht mehr.”

Eltern getötet: „Wir können alle im Haus wohnen bleiben”

Im Untergeschoss stieß der Angeklagte unterdessen in einem Nebenraum die Terrassentür von außen ein, um den Verdacht auf Einbrecher zu lenken. Notrufversuche des erwachten Bruders sowie kurz darauf der 12-jährigen Schwester scheiterten. Hannah versuchte die Geschwister davon zu überzeugen, erst später Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Sie entgegnete ihrem Bruder und ihrer Schwester noch: „Das ist doch nicht schlimm. Wir können alle im Haus wohnen bleiben. Felix ist 18 und kann dich adoptieren.”

Ein Versuch der beiden nun Verurteilten, mit dem Familienauto zu fliehen, scheiterte. Felix gelang es nicht, den Rückwärtsgang des Autos einzulegen. Die beiden flohen zu Fuß rund vier Kilometer nach Bayreuth, wo sie sich der Polizei stellten. Anfangs versuchte der Angeklagte noch, seine Freundin zu decken. Die Ermittler kamen jedoch auch ihr bald auf die Spur.


Von Jürgen Lenkeit
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