Veröffentlicht am 23.01.2023 13:01
Veröffentlicht am 23.01.2023 13:01

Doppelmord von Mistelbach: Lange Haftstrafen für heranwachsende Angeklagte

Doppelmord von Mistelbach: Felix S. und Hannah S. sind des zweifachen Mordes schuldig gesprochen worden. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Felix S. und Hannah S. sind des zweifachen Mordes schuldig gesprochen worden. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Felix S. und Hannah S. sind des zweifachen Mordes schuldig gesprochen worden. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Felix S. und Hannah S. sind des zweifachen Mordes schuldig gesprochen worden. (Foto: Lenkeit)
Doppelmord von Mistelbach: Felix S. und Hannah S. sind des zweifachen Mordes schuldig gesprochen worden. (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Im Doppelmordprozess von Mistelbach sind am heutigen Montag, 23. Januar, die Angeklagten verurteilt worden. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verurteilte die Angeklagten Felix S. (19) und Hannah S. (17) am Mittag zu mehrjährigen Haftstrafen.

Felix S. wurde zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, Hannah S. zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Damit folgte das Gericht in seinem Urteil der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Bayreuth: Urteil im Doppelmord-Prozess gefallen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagten in der Nacht auf den 09. Januar 2022 die Eltern der Angeklagten Hannah S., ein Ärzte-Ehepaar, in deren Wohnhaus in Mistelbach gemeinschaftlich ermordet haben. Lies auch: Diese unvorstellbaren Details nannte die Richterin aus der Tatnacht in Mistelbach.

Mit dem Urteil folgte das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Deyerling dem Strafantrag von Oberstaatsanwalt Daniel Götz. Der forderte im Prozess-Plädoyer am 11. Januar 2023 für Felix S. eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten. Für die Angeklagte und Tochter des getöteten Paares, Hannah S., forderte er eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten Haft. Beide nun Verurteilten wiesen lauf Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke auf. Hannah S. habe zudem aus Hass als niederem Beweggrund gehandelt.

https://www.youtube.com/watch?v=2lsZkgsNj5s&t=2s

Getötetes Ärztepaar aus Mistelbach: Tochter und Freund schuldig gesprochen

Das Urteil gegen die beiden Heranwachsenden ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung Revision einlegen.


Von Jürgen Lenkeit
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