Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Cannabisgesetz beschlossen, das am 1. April in Kraft trat. Erwachsene dürfen im privaten Raum bis zu 50 Gramm Cannabis und im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm für den Eigenkonsum besitzen. Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen gelten ab dem 1. Juli. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Gesundheit zu schützen.
Die CSU-Abgeordnete Dr. Silke Launert kritisiert die Legalisierung scharf. Sie sieht keinen Vorteil und hält die Umsetzung für unpraktisch. Ihrer Meinung nach bleibt der illegale Markt bestehen und der Kontrollaufwand ist zu hoch.
Polizeirat Martin Prechtl von der Polizei Bayreuth-Stadt berichtet, dass die Zahl der Fahrer unter Drogeneinfluss gestiegen ist. Zwischen dem 1. April und 16. Mai 2023 wurden vier Fahrer unter Drogeneinfluss erwischt, drei davon unter THC. Im gleichen Zeitraum dieses Jahres gab es zehn Anzeigen, acht davon wegen THC. Der Zeitraum seit der Legalisierung sei aber noch zu kurz für stabile Auswertungen. Schwerpunktkontrollen könnten den Anstieg der Zahlen erklären. Besonders Fahrer von E-Scootern fallen auf.
Cannabis-Konsum ist in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Die Polizei überwacht die Einhaltung dieser Regeln, besonders in Verbotszonen und zum Jugendschutz.
Auch die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Vorschriften angepasst. In ihren Parkanlagen ist das Rauchen, Erhitzen oder Dampfen von Cannabisprodukten verboten. Dies gilt für den Hofgarten Bayreuth, die Eremitage und den Schlosspark Fantaisie. Übersichtstafeln an den Parkeingängen informieren darüber. Sprecherin Susanne Eichinger betont, dass dies dem Schutz von Nichtrauchern sowie Kindern und Jugendlichen dient. Der Rauch oder Dampf von Cannabis wird als Gesundheitsbeeinträchtigung gesehen.