Veröffentlicht am 13.12.2022 16:29

Doppelmord-Prozess von Mistelbach: Urteilstermin wieder neu angesetzt

Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verhandelt derzeit den Mordprozess an einem Ärztepaar aus Mistelbach. Angeklagt sind die minderjährige Tochter sowie ihr Freund.

Das Landgericht Bayreuth hat den Urteilstermin an Dienstag (13. Dezember 2022) erneut verschoben. Grund ist eine andauernde Erkrankung eines Prozessbeteiligten.

Mordprozess Bayreuth: Urteil an neuem Termin

Der Termin für ein Urteil im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Bayreuth ist erneut verschoben worden. Das Urteil gegen die beiden heranwachsenden Angeklagten wird nicht vor dem 19. Januar 2023 gesprochen. Das hat der Vizepräsident des Landgerichts Bayreuth, Bernhard Heim, am Dienstag mitgeteilt. Erst eine Woche zuvor wurde das Urteil auf den 22. Dezember 2022 verschoben. Dieser Termin ist schon wieder hinfällig.

https://www.youtube.com/watch?v=2lsZkgsNj5s&t=94s

Der überarbeitete Zeitplan sieht vor, dass am 11. Januar 2023 die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Plädoyers gehalten werden. Aller Voraussicht nach an diesem Tag wird auch der genaue Urteilstag verkündet. Fest steht derzeit nur, dass das Urteil frühestens am 19. Januar gefällt wird. Die erneute zeitliche Verschiebung ist erforderlich, weil die Erkrankung eines Richters noch andauert und Termine aufgehoben werden mussten. Zum Prozessauftakt kündigte ein Verteidiger „umfangreiche Aussagen” des männlichen Angeklagten an.


Von Jürgen Lenkeit
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