Veröffentlicht am 19.10.2022 12:04

Ermordetes Ärztepaar in Mistelbach: Prozessbeginn - „Umfangreiche Aussagen” angekündigt

Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Im Januar 2022 wurde das Ärztepaar Stefan und Antje S. in ihrem Wohnhaus in Mistelbach bei Bayreuth getötet. Kurz darauf wurden der Freund (damals 18) der ältesten Tochter (damals 16), sowie sie selbst, festgenommen. Sie müssen sich gerichtlich des dringenden Tatvorwurfs des gemeinsamen Mordes verantworten.

Vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ist am heutigen Mittwoch, 19. Oktober 2022, der aufsehenerregende Prozess gestartet. Die beiden Angeklagten werden des „Mordes aus niederen Gründen” angeklagt.

Ärztepaar in Mistelbach ermordet: Prozess in Bayreuth begonnen

Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, als die beiden Angeklagten Felix S. und Hannah S. um 10 Uhr den Saal betraten. Beide mit gesenkten Köpfen und Kapuzen tief ins Gesicht gezogen. Nach Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Götz ergingen zwei Anträge der Verteidigung, die nicht überraschen konnten: jeweils der Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Bloßstellung der schamhaften Angeklagten sei zu vermeiden, ebenso wie Nachteile für die weitere Persönlichkeitsentwicklung.

Und: Für den Fall des Ausschlusses kündigte Verteidiger Hilmar Lampert „umfangreiche Aussagen” seines Mandanten Felix S. an. Der Prozesstermin wurde Mitte September terminiert und angekündigt.

Staatsanwalt Götz verlas die detailreiche Anklageschrift: Felix S. soll die schlafenden Eltern seiner Freundin „mit einer Vielzahl von Stichen in Brust, Hals und Gesicht” getötet haben. Erst den Vater, der noch versucht haben soll, das Bett zu verlassen. Dann seine aufgewachte und „panisch schreiende Ehefrau”. Beide starben laut Anklage durch Verbluten in Verbindung mit Atemversagen.

https://www.youtube.com/watch?v=2lsZkgsNj5s&t=4s

Die angeklagte Tochter der Todesopfer soll währenddessen die Geschwister im Obergeschoss des Familienhauses davon abgehalten haben, Notrufe abzusetzen. Ein Hilferuf habe jedoch das Haus verlassen können, ehe die Angeklagte Festnetz und Handy an sich nahm. Am Morgen vor Prozessbeginn äußerte sich bereits der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts zum Verfahren.

Mordanklage in Bayreuth: Angeklagte wollen sich vor Gericht äußern

Rechtsanwalt Hilmar Lampert beantragte für Felix S. nach Verlesung der Anklageschrift den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren. Es diene dem Interesse des von der Reife eher Jugendlichen als Erwachsenen. Auch sei seine Aussagekraft vor Publikum wesentlich beeinträchtigt. Denn: Der 18-Jährige wolle sich im Laufe des Verfahrens „umfangreich äußern”.

Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer als Vertreter der nun 17-jährigen Angeklagten tat es ihm gleich. Seine Mandantin sei während des gesamten Verfahrens minderjährig. Sie sei bereits jetzt „sozial aus dem Leben gerissen”.

Beide Angeklagten seien laut ihrer Anwälte in psychotherapeutischer Behandlung. Der Angeklagte habe sie „umfangreich in Anspruch genommen”. Bei der Tochter der Todesopfer sei gar Suizid nicht ausgeschlossen. Sei Juni befindet sich sie deshalb im kameraüberwachter Untersuchungshaft. Im September wurde sie in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt.

Im Laufe des Verfahrens werden aller Voraussicht nach die 15 und 12 Jahre alten Geschwister der Angeklagten aussagen. Der Nebenkläger beantragte für deren rechtlichen Vormund den Ausschluss der Angeklagten aus dem Gerichtssaal, wenn die Geschwister aussagen sollten.

https://www.youtube.com/watch?v=1C4Y1IoyZsg

Mordprozess in Bayreuth: Das sagt die Staatsanwaltschaft zum bisher öffentlichen Verfahren

Staatsanwalt Götz sprach nach einer kurzen Unterbrechung des Prozesses davon, dass „das Gericht den Anträgen nachkommen müsste”. Dies gebiete das Jugendgerichtsgesetz (JGG), um eine „jugendgerechte Kommunikationsatmosphäre” zu schaffen. Eine Aufspaltung der Beweisaufnahme in den kommenden Tagen in öffentlich und nichtöffentlich nannte der Staatsanwalt nicht praktikabel. Ver- und Begründung des Urteils - frühestens im Dezember erwartet - seien öffentlich abzuhalten. Dies laufe nicht den Schutzinteressen der Angeklagten zuwider.

Das Gericht zog sich zu seiner Pause zurück. Der Prozess wird am frühen Nachmittag fortgesetzt.


Von Jürgen Lenkeit
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