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Mutmaßlicher Doppelmord an Ärztepaar in Mistelbach: Prozesstermin steht | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 12.09.2022 12:05
Veröffentlicht am 12.09.2022 12:05

Mutmaßlicher Doppelmord an Ärztepaar in Mistelbach: Prozesstermin steht

Mutmaßlicher Doppelmord in Mistelbach: Der Prozess beginnt am 19. Oktober 2022. (Foto: Dörfler)
Mutmaßlicher Doppelmord in Mistelbach: Der Prozess beginnt am 19. Oktober 2022. (Foto: Dörfler)
Mutmaßlicher Doppelmord in Mistelbach: Der Prozess beginnt am 19. Oktober 2022. (Foto: Dörfler)
Mutmaßlicher Doppelmord in Mistelbach: Der Prozess beginnt am 19. Oktober 2022. (Foto: Dörfler)
Mutmaßlicher Doppelmord in Mistelbach: Der Prozess beginnt am 19. Oktober 2022. (Foto: Dörfler)

BAYREUTH. Im Januar 2022 sollen ein damals 18-Jähriger und seine 16-jährige Freundin deren Eltern, ein Ärzteehepaar, in Mistelbach ermordet haben. Das Landgericht Bayreuth hat am Montag (12. September 2022) den Beginn der Hauptverhandlung wegen Doppelmordes terminiert.

Vom 19. Oktober bis 16. Dezember 2022 müssen sich die beiden Tatverdächtigen wegen Doppelmordes vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verantworten. Derzeit sind 16 Verhandlungstage angesetzt.

Doppelmord in Mistelbach: Prozessbeginn im Oktober

Mit Beschluss von 2. September hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth das Verfahren gegen beide Angeklagten eröffnet. Der Prozess startet nach aktuellem Stand Mitte Oktober und soll noch vor Weihnachten abgeschlossen sein. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zur Last. Die Angeklagten, die zur Tatzeit seit mehreren Monaten ein Paar waren, sollen die Eltern Tochter ermordet haben, wie das Gericht mitteilt. Die zur Tatzeit 16-jährige Angeklagten und ihr damals 18-jähriger Freund sollen aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes aus Hass in der Nacht von 8. auf 9. Januar 2022 in deren Schlafzimmer im Familienanwesen in Mistelbach durch Messerstiche getötet haben. Beide Angeklagte befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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Weitergehende Informationen zu Einzelheiten der den Angeklagten vorgeworfenen Tat können im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der Angeklagten und der Hinterbliebenen der Getöteten vor Verlesung der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden, wie das Gericht weiter mitteilt.


Von Jürgen Lenkeit
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