BAYREUTH. Im Mordprozess von Mistelbach vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth sind am Mittwoch (11. Januar 2023) die Plädoyers gehalten worden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, die beiden heranwachsenden Angeklagten des Mordes schuldig zu sprechen. Für beide fordert die Anklage lange Jugendstrafen. Die Verteidigung der Angeklagten sieht das zum Teil komplett anders.
Bei beiden Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft eine besondere Schwere der Schuld. Felix S. soll eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten erhalten. S. habe heimtückisch die Eltern seiner Freundin ermordet. Besonders bei dieser Forderung: Das Höchstmaß von Jugendstrafen beträgt grundsätzlich zehn Jahre Haft, kann für Heranwachsende, wie den Angeklagten, jedoch auf 15 Jahre Jugendstrafe erhöht werden. Erst zwei Tage zuvor nannte das Gericht einige Details des nichtöffentlichen Prozesses.
Für die 17-jährige Hannah S. forderte die Anklage eine neun Jahre und sechs Monate lange Haftstrafe. Sie habe wie S. heimtückisch gehandelt. Zudem komme bei ihr Hass als niedriger Beweggrund hinzu.
Der Verteidiger des Angeklagten Felix S., Rechtsanwalt Hilmar Lampert, beantragte, den heranwachsenden Angeklagten entsprechend dem Anklagevorwurf wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig zu sprechen. Lampert fordert für seinen Mandanten eine Jugendstraße von neun Jahren und sechs Monaten - und bleibt damit knapp unter dem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Jugendstrafe. Lampert verneinte lediglich eine besondere Schwere der Schuld. Lampert kündete beim öffentlichen Prozessauftakt Mitte Oktober „umfangreiche Aussagen” seines Mandanten an.
Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer ging mit der Strafforderung für seine Mandantin gar nicht mit. Er forderte laut Gericht einen Freispruch für Hannah H. Seine Mandantin habe mit der Tötung ihrer Eltern nichts zu tun gehabt.