Veröffentlicht am 27.10.2026 16:27

Schutz der „Stillen Tage“ im November

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Im November 2026 gelten in Bayreuth an vier sogenannten Stillen Tagen Einschränkungen für Veranstaltungen und öffentliche Aktivitäten. Die Grundlage ist das Bayerische Feiertagsgesetz.

Tanzverbot an drei Sonntagen
Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November) stehen unter besonderem Schutz. Von 2 bis 24 Uhr sind Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielhallen verboten.

Öffentliche Veranstaltungen müssen einen ernsten Charakter haben. Sportveranstaltungen bleiben erlaubt. Auch lärmintensive Arbeiten, die die Feiertagsruhe stören könnten, sind untersagt. Ausnahmen kann die Stadt Bayreuth aus wichtigen Gründen genehmigen.

Buß- und Bettag: Schulen geschlossen
Am Mittwoch, 18. November, gelten zum Buß- und Bettag zusätzliche Einschränkungen. Anders als an den drei Sonntagen sind auch Sportveranstaltungen verboten.

Zwischen 7 und 11 Uhr dürfen vermeidbare lärmintensive Tätigkeiten in der Nähe von Kirchen keine Gottesdienste stören.

An Bayerns Schulen fällt der Unterricht aus. Angehörige der entsprechenden Glaubensgemeinschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeit fernbleiben, müssen allerdings mit Lohnausfall rechnen.


Von Onlineredaktion
LV
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