Veröffentlicht am 11.07.2019 13:21
Veröffentlicht am 11.07.2019 13:21

Geänderte Verkehrsregelungen mit Beginn der Festspiel-Generalproben

Foto:Festspielhaus<br>Stefan Dörfler (Foto: inBayreuth.de)
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Stefan Dörfler (Foto: inBayreuth.de)
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Stefan Dörfler (Foto: inBayreuth.de)
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Stefan Dörfler (Foto: inBayreuth.de)
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Stefan Dörfler (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH. Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen mit Blick auf den Beginn der Generalproben zu den diesjährigen Richard-Wagner-Festspielen am Freitag, 19. Juli, auf umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen hin.

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee wird für den Verkehr vollständig gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße An der Bürgerreuth. Besuchern, die über die A 9-Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Beginn der Vorstellungen anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten.

Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „E“ werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt. Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“ beziehungsweise ab Freitag, 26. Juli, auf Parkplatz „A“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Tristanstraße und die Straße An der Bürgerreuth bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen. Taxistandplätze werden am Fuß des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet. Haltverbotsregelungen beachten Insbesondere am Premierentag, Donnerstag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab Freitag, 19. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt. Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke und Sitzkissen im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. red.


Von mm
north