Vor mehreren Monaten kontrollierte eine Streife der Schwerverkehrs- und Gefahrgutgruppe der Verkehrspolizei Bayreuth einen überhohen Sattelzug bei Bayreuth. Da die erlaubte Höhe von 4 Metern am Auflieger erheblich überschritten war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Nach Entladung wurde der Auflieger im Stadtgebiet verkehrssicher abgestellt. Der Auflieger konnte nicht weiter abgesenkt werden und durfte somit nicht mehr auf eigener Achse bewegt werden. Deshalb organisierte der Spediteur aus Italien einen Tieflader für den Abtransport und kümmerte sich um die erforderliche Sondergenehmigung.

So sollte die Sache letzte Woche nun endlich über die Bühne gehen und der Sattelauflieger abgeholt werden. Hierbei mussten alle Beteiligten vor Ort mit großen Augen feststellen, dass der Sattelauflieger spurlos verschwunden war. Nach Abklärung wurde keine behördliche Abschleppung vorgenommen. Die Antwort erschien zunächst zwar unwirklich, lag aber auf der Hand: Der Auflieger mit Zeitwert von 10.000 Euro wurde gestohlen.

Der Dieb gab sich jedoch keine große Mühe, sodass der Auflieger unweit vom Tatort schnell wieder aufgefunden werden konnte. Dieser stand auf dem Hof einer Entsorgerfirma in Bayreuth, konnte gerade noch vor der geplanten Verschrottung gerettet und dem Eigentümer aus Italien zugeführt werden.

Ungünstig für den Dieb war zudem, dass die Entsorgerfirma das Wiegeprotokoll zur Abrechnung des Schrottwerts für die Polizei noch parat hatte. Auf diesem waren der Name des späteren Beschuldigten und das Kennzeichen der verwendeten Sattelzugmaschine angeführt.

Der 36-jährige Beschuldigte aus Bayreuth gaukelte mit einem falschen Kaufvertrag vor, dass er den Auflieger von der Stadt Bayreuth erworben hätte. Unter diesem Vorwand bat er auch seinen Bekannten, welcher als Kraftfahrer im Raum Bayreuth arbeitet, den Auflieger umzusetzen. Dieser konnte von Berufs wegen her über eine Sattelzugmaschine verfügen, sattelte den Auflieger kurzerhand auf und zog ihn gefälligkeitshalber zur Entsorgerfirma.

Da der Plan schief ging, musste das für den Schrottwert ausbezahlte Geld zurückgezahlt werden.

Der Beschuldigte wurde einhergehend angezeigt. Er wollte sich gegenüber der Polizei nicht zur Sache äußern.