Veröffentlicht am 09.12.2022 08:21
Veröffentlicht am 09.12.2022 08:21

Vergewaltigung in Bayreuth versucht: 20-Jähriger verhaftet

Bayreuth: Mann wegen Diebstahl verhaftet. (Foto: pexels/Kindel Media)
Bayreuth: Mann wegen Diebstahl verhaftet. (Foto: pexels/Kindel Media)
Bayreuth: Mann wegen Diebstahl verhaftet. (Foto: pexels/Kindel Media)
Bayreuth: Mann wegen Diebstahl verhaftet. (Foto: pexels/Kindel Media)
Bayreuth: Mann wegen Diebstahl verhaftet. (Foto: pexels/Kindel Media)

BAYREUTH. Am Donnerstag, den 24. November 2022, soll ein Mann in der Nähe des Röhrensees versucht haben, eine 23-jährige Frau zu vergewaltigen. Die Kriminalpolizei Bayreuth hatte daraufhin die Ermittlungen aufgenommen.

Inzwischen sitzt ein tatverdächtiger 20-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth in Untersuchungshaft. Das haben das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth gemeinsam erklärt.

Vergewaltigung in Bayreuth versucht: 20-Jähriger verhaftet

Am Donnerstagabend, den 24. November 2022, saß die junge Frau auf einer Parkbank am Fußweg von der Birkenstraße zum Röhrensee in Bayreuth. Um kurz vor 20 Uhr soll ein Mann zunächst versucht haben, ihr das Handy aus der Hand zu reißen, bevor er der Bayreutherin die Hose herunterriss. Die 23-Jährige wehrte sich und schrie laut um Hilfe, sodass der zunächst Unbekannte von ihr abließ und flüchtete. Auch interessant: Ein anderer 20-Jähriger wurde verhaftet, weil er im Darknet mit dem Verkauf von Drogen 160.000 Euro verdient haben soll.

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Umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen und deren anschließende Auswertung führten nun zu einem 20-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Bayreuth. Der junge Mann wurde am Mittwoch, den 30. November 2022, vorläufig festgenommen und am Donnerstag, den 01. Dezember 2022, einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Haftbefehl gegen den 20-Jährigen, der sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt befindet und sich unter anderem wegen sexueller Nötigung strafrechtlich verantworten muss.


Von Jürgen Lenkeit
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