Veröffentlicht am 19.10.2022 13:40
Veröffentlicht am 19.10.2022 13:40

Mordprozess gegen junges Paar hinter verschlossenen Türen - mit einer Ausnahme

Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)
Die Angeklagten des Mistelbach-Doppelmordes beim Prozessauftakt am 19. Oktober 2022 vor dem Landgericht Bayreuth. (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Der Prozess gegen eine Jugendliche und einen Heranwachsenden wegen Doppelmordes in Bayreuth findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am Mittwochmittag (19. Oktober 2022) entschieden.

Davon unberührt bleibt die Urteilsverkündung gegen das junge Liebespaar. Dann sind Presse und Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Mordprozess in Bayreuth gegen Liebespaar nichtöffentlich

Die Entscheidung hat sich zum Prozessauftakt angedeutet und kommt nicht allzu überraschend. Der Mordprozess gegen gegen Felix S. und Hanna S. findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hat die vorsitzende Richterin Andrea Deyerling gegen Mittag verkündet. Einen entsprechenden Antrag hatten die Verteidiger am Vormittag gestellt. Das Gericht gab diesen Anträgen statt. Zu groß sei das Schutzbedürfnis der Angeklagten. Zu Verkündung und Begründung des Urteils werden die Türen des Schwurgerichtssaals wieder geöffnet. Der frühestmögliche Termin ist derzeit der 16. Dezember dieses Jahres anberaumt. Zum Prozessauftakt am Vormittag kündigte der Anwalt „umfangreiche Aussagen” des Angeklagten an.

https://www.youtube.com/watch?v=1C4Y1IoyZsg

Der psychologischen Entwicklung der beiden Angeklagten habe Vorrang vor dem enormen Medieninteresse. Den Angeklagten soll wie bereits berichtet eine „jugendgerechte Kommunikationsatmosphäre” ermöglicht werden. In der dann nichtöffentlichen Hauptverhandlung soll auch die Frage beantwortet werden, ob bei der Tochter der getöteten Eltern eine psychische Erkrankung vorliegt.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Mistelbacher Mordprozess umfasst auch, und das verkündete die Vorsitzende Richterin zuerst, die Vernehmung der beiden 12 beziehungsweise 15 Jahre alten Geschwister der Angeklagten. Zu persönliche Details aus den Lebensumständen würden thematisiert. Entgegenkommen für die Medien: Der Pressesprecher des Landgerichts ist bei der Hauptverhandlung anwesend und kommuniziert auf Anfrage den wesentlichen Verlauf der Beweisaufnahme. Eine Stunde vor Verhandlungsbeginn äußerte sich der stellvertretende Pressesprecher zu einem möglichen Prozessverlauf in den kommenden Wochen.

Kinder (12 und 15) der getöteten Eltern werden vernommen

Zudem beschloss das Gericht, dass die beiden Angeklagten den Gerichtssaal zu verlassen haben, wenn die jüngeren Geschwister der Angeklagten vernommen werden. Ein erheblicher Nachteil der beiden Zeugen sei zu befürchten, ebenso bestehe die Gefahr einer „massiven Retraumatisierung”. Auch soll die Gefahr, dass die beiden Kinder bewusst oder unbewusst die Unwahrheit sagen, minimiert werden. Detail am Rande: Felix S. habe seiner Entfernung im Vorfeld des Prozesses zugestimmt, seine Mitangeklagte nicht. Beide Angeklagte können die Vernehmung jedoch in separaten Gebäuden des Gerichtes als Videoübertragung verfolgen.


Von Jürgen Lenkeit
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