BAYREUTH. Immer wieder kommt es vor, dass in den Impfzentren Impfwillige abgewiesen werden müssen, weil sie nicht alle nötigen Unterlagen und Nachweise dabei haben. Daher hat die Impfkoordination im Landratsamt eine Checkliste zusammengestellt, in der aufgelistet ist, was zur Impfung mitzubringen ist.
Impflinge müssen einen Lichtbildausweis, ihren Impfpass und Nachweise zu allen bei der Registrierung angegebenen Priorisierungsgründen mitbringen. Bei Risikofaktoren und Vorerkrankungen sind Bescheinigungen über alle Erkrankungen und gegebenenfalls ein Medikamentenplan nötig. Bei einer beruflichen Priorisierung ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die ausgeübte Tätigkeit und ein Dienstausweis mit Lichtbild erforderlich. Hinsichtlich besonderer Kontaktsituationen sind in Bezug auf Schwangere der Mutterpass, bezüglich pflegebedürftiger Personen ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit sowie jeweils ein von der Schwangeren bzw. dem Pflegebedürftigen unterschriebenes Formular, das die beiden Kontaktpersonen benennt, vorzulegen.
Desweiteren müssen diejenigen, die sich online registriert haben, den Impfbogen zur Mitnahme bei Erstimpfung mitbringen.
CHECKLISTE FÜR IHREN IMPFTERMIN
HINWEISE ZU IMPFPRIORISIERUNGEN
Alle Angaben, die Sie bei der Registrierung telefonisch oder online angegeben haben, müssen schriftlich nachgewiesen werden:
✓ bei Risikofaktoren/Vorerkrankungen
Ärztliche Bescheinigungen aller Erkrankungen und ggf. Medikamentenplan
✓ bei beruflicher Priorisierung
Nachweis vom Arbeitgeber (schriftliche Bescheinigung, aus der die Tätigkeit hervorgeht, Dienstausweis mit Lichtbild o. Ä.)
✓ bei besonderer Kontaktsituation
Schwangere Personen:
• Nachweis für bis zu zwei engen Kontaktpersonen:
• Kopie vom Personalausweis der schwangeren Person
• Mutterpass oder ärztliches Zeugnis
Pflegebedürftige Personen:
• Nachweis für bis zu zwei engen Kontaktpersonen, wenn diese Prio1 oder 2 hat:
https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9317/nachweis-fuer-enge-kontaktpersonen-nach-3-abs-1-nr-3-buchst-a-coronaimpfv.pdf Nachweis für bis zu zwei engen Kontaktpersonen, wenn diese Prio3 hat:
• Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person
• Kopie des Gutachtens über die Pflegestufe oder ein anderes Dokument der Pflegekasse (z. B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc.)