Veröffentlicht am 18.04.2020 18:07
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Ratgeber Versicherung: Finanzielle Versorgung im Alter

Veranstaltungen in Bayreuth: Workshop „Konstruktiv kommunizieren” (Foto: inBayreuth.de)
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Klaus Liebig vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH Schmiedpeunt 1 91257 Pegnitz Internet: www.vfm.de E-Mail: info@vfm.de Tel 09241 4844-0

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
  • Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (GPV)

Die Versorgungssituation im Alter ist eine der wichtigsten Grundlagen für einen entspannten Lebensabend bzw. den längsten Urlaub im Leben. Deshalb schadet es nicht, sich schon in jungen Jahren damit zu beschäftigen. Heue behandeln wir folgende Themen: Ansprüche aus der GRV Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer erwirbt man für jeden Beitragsmonat sogenannte Entgeltpunkte, welche Jahr für Jahr über einen Vergleich des persönlichen Einkommens mit dem Durchschnittsverdienst (40.551 EUR p. a. in 2020) aller Versicherten ermittelt werden. Entspricht der Verdienst z. B. exakt dem Durchschnittsverdienst, gibt es dafür einen vollen Entgeltpunkt bzw. darunter weniger und darüber mehr Entgeltpunkte. Der Gegenwert eines Entgeltpunktes ist der sogenannte Rentenwert. Zum 01.07.2020 steigt dieser Wert auf 34,19 EUR (West). Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,45 Prozent. Es gibt noch weitere Parameter, welche Ihre persönliche Rentenhöhe bestimmen (Zugangsfaktor, Art der Rente). Auf der Seite der GRV können Sie sich unter dem QR-Code und Ihrem Rentenbescheid Ihre aktuell erworbenen Ansprüche auch selbst berechnen.

Die Durchschnittsrente im Bundesgebiet lag in 2019 bei 1.362 EUR (Männer 1.362 EUR, Frauen 971 EUR). Hierbei handelt es sich aber um die Bruttorentenwerte! Von dieser müssen Steuern und Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen werden . Nehmen wir das Beispiel der Durchschnittsrente von 1.362 EUR als Ansatz, ergibt sich eine Nettorente von 1.001,75 EUR!* * Beitragsanteile 8,4 % KV incl. Zusatzbeitrag, 3,05 % Pflegepflichtversicherung und angenommenen durchschnittlichen Steuersatz von 15 % für GRV-Renten.

Ansprüche aus der GPV In 2017 wurde durch das Pflegestärkungsgesetz II ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, sowie die 3 Pflegestufen (inkl. Pflegestufe 0 „Demenzgeld“) durch 5 Pflegegrade (PG) ersetzt, was die Leistungseintrittswahrscheinlichkeit positiv beeinflusst hat (z. B. für Demenz zur Einstufung in PG 2). Demgegenüber steht eine durchschnittliche Eigenbeteiligung , z. B. bei der Unterbringung in einem Pflegeheim in Bayern von monatlich 1.969 EUR, welche bei Pflegebedürfigkeit die finanzielle Situation – auch die eines pflegenden Anghörigen – im Alter weiter strapazieren kann! Fazit: 1. Die Rente ist sicher, aber auch sicher in den meisten Fällen „nur“ eine Grundversorgung! Zusätzliche Vorsorge über eine intelligente Kombination von steuerlich geförderten Vorsorgesystemen mit lebenslanger Rentenzahlung, aber auch Sachwerten (z. B. Immobilie), ist also unabdingbar! 2. Pflege in Deutschland wird teurer werden (demographischer Wandel, Personalmangel). Die Altersvorsorge sowie das Eigentum zu schützen, bedarf ebenfalls ausreichender Rücklagen (Kapital, zusätzliche Pflegeabsicherung über Pflegezusatztarif oder Pflegerentenversicherung)!


Von fm2@inbayreuth.de
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