Veröffentlicht am 24.01.2020 08:39
Veröffentlicht am 24.01.2020 08:39

Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt

Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt (Foto: Stefan Dörfler)

BAYREUTH.

Vom 30. Januar bis 2. Februar, findet auf dem Stadtparkett in der Bayreuther Innenstadt der Lichtmessmarkt statt.

Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab dem 29. Januar, um 10.30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse bleibt frei. Während der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abgewickelt werden.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanzleistraße, Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten.

Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeit dürfen nicht zugeparkt werden. Der Radverkehr im abgesperrten Bereich ist untersagt.

Der Lichtmessmarkt ist am Donnerstag, Freitag und Samstag von 10 bis 18 Uhr, am Sonntag von 11 bis 18 Uhr geöffnet.


Von Jessica Mohr
jm
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