Veröffentlicht am 05.08.2026 12:54

Urteil im Kulmbacher Mordfall rechtskräftig

Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer.  (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)
Der Angeklagte Werner M. mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. (Foto: jm)

Das Urteil im Mordfall um Claudia K. bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten Werner M. aus Kulmbach als unbegründet verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth rechtskräftig.

Das Landgericht hatte den Mann im Oktober 2025 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Werner M. seine ehemalige Partnerin im März 2025 mit einem Messer angegriffen und getötet. Die 60-Jährige erlitt zahlreiche Stichverletzungen und starb innerhalb weniger Minuten.

Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen. Werner M. muss die Kosten des Revisionsverfahrens sowie seine eigenen Auslagen tragen. Der Haftbefehl gegen ihn bleibt bestehen.


Von Jessica Mohr
jm
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