Die einvernehmliche Scheidung ist eine schnelle und einfache Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Ein Besuch beim Anwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Alle erforderlichen Besprechungen finden telefonisch oder per Video statt, aber auf Wunsch selbstverständlich auch persönlich in der Kanzlei. Die einvernehmliche Scheidung ist ideal, wenn alles geregelt ist und beide Ehepartner nur noch das Scheidungsverfahren durchlaufen wollen. Online-Formular Die erforderlichen Informationen zum Scheidungsantrag werden über ein Online-Formular auf www.zeitler.law übermittelt. Es enthält alle notwendigen Angaben, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung prüfen zu können. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Tage eine Rückmeldung per E-Mail zu den Angaben und Ihren Fragen. Sie entscheiden dann, ob der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden soll. Kosten Hierbei handelt es sich in der Regel um die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Je nach Einzelfall kann ein Anspruch auf Kostenvorschuss gegen den Ehepartner bestehen oder auf Verfahrenskostenhilfe. Trennungsjahr In den allermeisten Fällen ist ein Trennungsjahr für die Scheidung notwendig. Trennung bedeutet absolute Trennung von „Tisch und Bett“, also sämtlicher Gemeinsamkeiten, wie beispielsweise gemeinsame Urlaube oder gemeinsame Bankkonten. Sinnvoll ist eine schriftliche Trennungserklärung. Ein Muster dazu mit Hinweisen zu Trennung und Scheidung finden Sie auf www.zeitler.law. Erlaubt sind unvermeidbare Gemeinsamkeiten beispielsweise hinsichtlich gemeinsamer Kinder oder einer gemeinsamen beruflichen Tätigkeit. Genügt ein Anwalt? Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt. Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet, dass keine Streitigkeiten vor dem Familiengericht ausgetragen werden müssen, beispielsweise bezüglich Wohnung, Hausrat, Unterhalt, Vermögen, Gesamtschuldnerausgleich, usw. All diese Punkte sollten vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Insbesondere kann auch ein gemeinsames Haus in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeglichen werden. Wir beraten Sie sehr gerne auch im Rahmen der Verhandlungen beispielsweise mit dem Ziel der Streitvermeidung und Deeskalation. Scheidungsverfahren Erst nach ausdrücklicher Bevollmächtigung beantragen wir die Scheidung. Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehepartner zugestellt. Der andere Ehepartner muss zur einvernehmlichen Scheidung keine eigene schriftliche Erklärung abgeben. Das Familiengericht entscheidet von Amts wegen auch über den Versorgungsausgleich, außer bei kurzer Ehe (drei Jahre) oder die Ehepartner haben bereits vor der Scheidung eine formgerechte Vereinbarung getroffen. Scheidungstermin Der eigentliche Gerichtstermin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung in den meisten Fällen problemlos und kurz. Die Beteiligten werden zu den Personalien befragt und dazu, seit wann sie getrennt leben und ob sie wirklich die Scheidung wollen und ob ansonsten alles geregelt ist. Der Termin dauert oft nicht länger als 15 Minuten. Bereits im Termin wird meistens die Scheidung vom Gericht ausgesprochen werden. Beratung beim Scheidungsanwalt Bei einer zu erwartenden schwierigen oder streitigen Trennung und Scheidung sollte durch eine frühzeitige Beratung die beste Strategie gewählt werden. Dadurch sichern Sie sich Vorteile beispielsweise beim Unterhalt oder Vermögensausgleich und wenden drohende Nachteile durch notfalls sofortige Maßnahmen rechtzeitig ab. Bestens beraten. www.zeitler.law