Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. „Wir tun alles dafür, die Mitarbeiter der Behörden und die Wähler bestmöglich vor Infektionsgefahren zu schützen.” Dazu werden die Briefwahl-Unterlagen den Wählerinnen und Wählern automatisch per Post zugestellt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen. Eine Stimmabgabe im Wahllokal wird nicht möglich sein. Grundlage dafür ist eine infektionsschutzrechtliche Anordnung, die noch heute an alle Kommunen ergeht.