BAYREUTH.
Wie es in der Liga für die
(nämlich mit Playoffs) weitergeht, war bereits klar. Nun gibt es auch Details zum Ligapokalwettbewerb.
Vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gab es bekanntlich für Regionalligisten eine Sondergenhemigung zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings unter Einhaltung der Hygenienemedinugen. Das war bei der SpVgg Bayreuth zur Vorbereitung auf die Playoffs, die am 18. Mai in Schweinfurt starten, auch erfolgt.
Neben der Altstadt haben sich mit SV Wacker Burghausen, TSV Buchbach, VfB Eichstätt, Viktoria Aschaffenburg, FV Illertissen, Schweinfurt und TSV Aubstadt (unter Verzicht auf das Heimrecht) acht der 17 Regionalligisten für eine Fortsetzung des neu geschaffenen Ligapokals ausgesprochen, über den einer von zwei bayerischen Startern im DFB-Pokal-Wettbewerb ausgespielt wird. Die übrigen neun Klubs reichten fristgerecht eine Verzichtserklärung beim Bayerischen Fußball-Verband ein.
Der Ligapokal-Wettbewerb wird wie vorgesehen in Final- und Trostrunde ausgetragen. Der Sieger des Wettbewerbs holt sich ein Ticket für die kommenden DFB-Pokal-Saison. Die Halbfinal-Verlierer, der unterlegene Finalist sowie der Sieger der Trostrunde qualifizieren sich für das Toto-Pokal-Viertelfinale. In der ersten Runden der Finalrunde stehen sich Viktoria Aschaffenburg und die SpVgg Bayreuth (15. Mai, 14 Uhr), der VfB Eichstätt und der 1. FC Schweinfurt 05 (25. Mai, 18.30 Uhr) sowie der SV Wacker Burghausen und der TSV Buchbach (25. Mai, 19 Uhr) gegenüber. Der FV Illertissen hat ein Freilos und ist für das Halbfinale gesetzt. Der TSV Aubstadt startet in der Trostrunde. Für die Altstadt heißt das im Klartext: Drei Siege bis zum DFB-Pokal.
Für eine Teilnahme am Toto-Pokal-Wettbewerb, über den der zweite bayerische DFB-Pokal-Startplatz für die Pokalsaison 2021/22 ausgespielt wird, sprachen sich mit dem FC Eintracht Bamberg und dem TSV Abtswind zwei von 24 im Wettbewerb verbliebenen Klubs von der Bayernliga abwärts aus. Im Gegensatz zum Ligapokal der Regionalligisten hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hier keine generelle Sondergenehmigung erteilt, sondern die Frage der Zulassung den örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörden überlassen.