Veröffentlicht am 19.04.2020 19:10
Veröffentlicht am 19.04.2020 19:10

SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV

SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV (Foto: inBayreuth.de)
SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV (Foto: inBayreuth.de)
SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV (Foto: inBayreuth.de)
SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV (Foto: inBayreuth.de)
SpVgg Bayreuth: Offener Brief an den BFV (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH. Die SpVgg Bayreuth hat sich mit einem offenen Brief an den Bayerischen Fußballverband gewendet und ausführlich seine Sicht der Dinge dargelegt.

Der Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Dr. Koch, sehr geehrte Damen und Herren im Bayerischen Fußballverband,

die Corona-Pandemie hat den Sport in der gesamten Bundesrepublik zum Erliegen gebracht. In Zeiten einer solchen medizinischen Krise nimmt der Fußball eine Randstellung ein und doch liegt es in der Verantwortung der Sportverbände, sich frühzeitig über die geordnete Fortsetzung des Spielbetriebs wieder Gedanken zu machen, um für die Vereine, die Betreuer und die Aktiven so gut als möglich Planungssicherheit herzustellen. Zuallererst gebührt Ihnen, Herr Dr. Koch und den Mitgliedern Ihrer Führungs- und Leitungsgremien, unser Dank. Zweifelsohne haben Sie sich in den letzten Wochen mit Engagement eingebracht, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Dabei kann der Fußball auch in Bayern längst nicht mehr einheitlich beurteilt werden. Während im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Fußball-Bundes einheitlich nur professionell geführte Wirtschaftsbetriebe als Vereine tätig sind, obliegt es dem Bayerischen Fußballverband über die Zukunft von der Kreisliga bis in die Regionalliga zu entscheiden.

Die Regionalliga gilt zwar als höchste Amateurspielklasse, aber es ist allseits bekannt, dass diese Spielklasse als Schnittstelle zum professionellen Fußball zu sehen ist. Entsprechend werden auch viele dieser Vereine wie Unternehmen geführt. Der Spielberechtigung unterliegt betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen, die im Rahmen einer Lizenz-Vergabe vom BFV kontrolliert werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Regionalligen als „wirtschaftlich“ schwierige Ligen gelten, da hohen Ausgaben eine mehr als difficilen Einnahmesituation gegenüber stehen. Die überwiegende Mehrzahl der Spieler in den Regionalligen sind Profis oder Vertragsamateure, die damit dem bundeseinheitlichen Arbeitsrecht unterliegen. Zeichen einer solchen fast gewerblichen Betriebsführung der Regionalligavereine sind hohe Steuerlasten und extrem hohe Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung. Dies erfordert Jahresbudgets, die im aktuellen Spieljahr sogar stellenweise über 2 Millionen Euro in der Regionalliga Bayern liegen sollen.

Insofern steht der Bayerische Fußballverband vor einer schwierigen Aufgabe, muss er doch Zukunftslösungen erarbeiten, die für den reinen Freizeitsport der Kreisliga bis zur Regionalliga Tauglichkeit besitzen. Eine Aufgabe, die nicht durch ein Konzept, durch eine Lösung zu erreichen ist. Auch in anderen Ländern werden im „Amateurbereich“ differenzierte Entscheidungen getroffen.

In den letzten Wochen hat sich der BFV zweifelsohne mit großem Aufwand bemüht, im Rahmen zahlreicher Videokonferenzen mit den Vereinsverantwortlichen der Regionalliga zu informieren, sich ein Bild über die Lage zu machen und Zukunftslösungen zu finden. Dabei wurde aber nach Empfinden der SpVgg Bayreuth wenig auf die Bedürfnisse und Vorschläge der Vereine selbst eingegangen, sondern viel mehr eine „verbandstaugliche“ Lösung gesucht. Die Diskussion war geleitet von der Befürchtung des BFV-Präsidenten, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. In der letzten Woche hat sich nun mehr der BFV mit einem Vorschlag in die Öffentlichkeit begeben, der alleine die Interessen des Verbandes im Blickwinkel hat und die Vereine der Regionalliga nicht nur vor höchste wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Probleme stellt. Aus diesem Grund sehen wir, die Verantwortlichen der SpVgg Oberfranken Bayreuth, uns genötigt, nun mehr auch an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir erhoffen aus der Regionalliga Bayern Zuspruch zu erhalten und dadurch ein Umdenken beim BFV auszulösen. Der BFV schlägt vor, die Regionalligasaison 19/20 – sofern Pandemie-bedingt möglich – am 01.09. fortzusetzen. Es stehen 11 Spieltage aus, die dann gemeinsam mit der aktuellen und der neuen Toto-Pokalsaison bis Ende des Jahres gespielt werden sollen. Die Saison 20/21 soll dann im 1. Halbjahr 2021 komplett gespielt werden. Aus Sicht der SpVgg Bayreuth ergeben sich daraus nicht zu lösende und wettbewerbsverzerrende Probleme: 1. Arbeitsrecht Die Spieler der SpVgg sind zu größten Teilen Vertragsamateure, die sich in einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag an den Verein gebunden haben. Alleine bei der SpVgg Oberfranken Bayreuth laufen 21 Verträge zum 30.06.2020 aus. Ab 01.07. wäre der Verein gezwungen, diese Arbeitsverträge zu verlängern oder für eine laufende Saison ohne sportliche Bedeutung neue Beschäftigungen einzugehen. Kein Spieler kann nach bundesdeutschen Arbeitsrecht dazu gezwungen werden, über den 30.06.2020 hinaus bei einem Verein zu spielen und kein Verein kann gezwungen werden, einen Spieler länger als diese Vertragsfrist zu beschäftigen. Eine Vertragsverlängerung wäre faktisch immer nur auf mindestens 1 Jahr – bis zum 30.06.2021 – möglich und würde dazu führen, dass eine Veränderung der sportlichen Zielsetzung für 20/21 praktisch nicht möglich wäre. Eine gezielte Kaderplanung für die Saison 20/21 wäre damit Makulatur. Der BFV veröffentlicht dazu über Herrn Igelspacher, dass nach Maßgabe des Weltverbands die Spielerverträge an den „wirklichen Ablauf“ der unterbrochenen Spielzeit angepasst werden sollen. Diese Rechtsauffassung kann nicht wirklich vom BFV vertreten werden! Die FIFA, der DFB und der BFV mögen mächtige Organisationen sein, aber sie können deutsches Arbeitsrecht nicht außer Kraft setzen. Eine solches Handeln und eine solche Rechtsempfehlung an die Vereine der Regionalliga würde zu zahlreichen und vorallem aussichtslosen und kostspieligen Rechtsstreitigken vor den Arbeitsgerichten führen. Die SpVgg Bayreuth ist über diese Aussage geradezu entsetzt! Der BFV schickt die Vereine seines „Aushängeschilds“ (Zitat Dr. Koch) in größtmögliche Rechtsunsicherheit. 2. Wirtschaftlichkeit Die Einnahmesituation der Vereine der Regionalliga Bayern ist sehr unterschiedlich. Die U23-Teams der Profi-Vereine (Nürnberg, Fürth, Ingolstadt, Augsburg) nehmen sicher eine Sonderstellung ein. Zuschauereinnahmen sind wichtig, sie können aber für die meisten Vereine nur einen kleinen Teil des Etats decken. Bei der SpVgg Bayreuth sind es in etwa 10 Prozent. Der wesentliche Teil eines Saisonetats stammt daher von Sponsoren und gewerblichen Partnern. Abgesehen von den reinen ungebundenen Zuwendungen ohne Gegenleistung, verkaufen auf Regionalligavereine wie die SpVgg Bayreuth Werbe- und Kommunikationsleistungen. Sponsorenverträge sind in Ihrer Laufzeit ebenfalls an Spielzeiten gebunden. Vor der Pandemiekrise war damit die Laufzeit immer auf den 30.06. eine Jahres begrenzt. Eine künstliche Verlängerung einer Saison 19/20 wäre durch die laufenden Sponsorenverträge nicht mehr gedeckt. Auch in der spielfreien Zeit seit März und dann bis 30.08. sind die Vereine mit laufenden Kosten belastet. Eine Verlängerung der Saison bedeutet damit eine Erhöhung der wirtschaftlichen Mittel und erfordert eine Sponsoren-Neugewinnung. Abgesehen davon, dass Sponsorengewinnung in der Zeit nach Covid-19 ungleich schwieriger werden dürfte, kann keinem Sponsor glaubhaft vermittelt werden, wo der Werbe- und Kommunikationswert eine Alt-Saison liegen soll. Wie soll man einen Sponsor für Ausgaben begeistern können, die nicht einmal mehr sportliche Konsequenzen haben können? Der BFV scheint sich weit von seinen Vereinen entfernt zu haben, wenn er glaubt, dass eine solche Entscheidung wirtschaftlich von den Vereinen in der Mehrzahl getragen wird. Fußball in der Regionalliga anzubieten kostet Geld und es ist Aufgabe des Verbandes, den Vereinen sportlich reizvolle Rahmenbedingungen zu bieten, um sportbegeisterte Sponsoren mit Ihren Emotionen dafür begeistern zu können. 3. Spielbetrieb Der Spielbetrieb unterliegt verschiedenen Regularien, die der BFV nicht im Blick zu haben scheint. So gibt es eine sogenannte U-23-Regel, die ab dem 30.06. von der SpVgg Bayreuth ohne Neuverpflichtungen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Diese Regel sieht vor, dass eine bestimmte Anzahl von Spielern jünger als 23 Jahre sein muss. Diese Regel gilt immer bis zum 30.06. eines Jahres. Für die Ausübung des Sports müssen die Vereine die notwendige Infrastruktur stellen. Dies reicht von der Ausrüstung, der Sicherstellung von Trainings- und Wettkampfflächen bis hin zum Mannschaftsbus und individuellen Fahrtmitteln für Spieler, Betreuer und Trainern. Auch diese Leistungen sind an Verträge und Vertragslaufzeiten gebunden und auch diese Leistungen werden von Saison zu Saison auf Wirtschaftlichkeit und Leistbarkeit durch die Vereine überprüft. Nur weil der BFV für sich eine Verlängerung der Spielzeit beschließt, enden diese Kostenpositionen nicht und den Vereinen wird die Freiheit des eigenständigen wirtschaftlichen Handelns genommen. 4. Sportliche Wettbewerbsverzerrung Die Verlängerung der Saison ohne Beschlusslage der nächsthöheren 3. Liga macht keinen Sinn! Nach derzeitigem Stand will der DFB mit seinen 3 Ligen die Saison ab Mai/Juni ggf. ohne Zuschauer zu Ende spielen. Damit würde der professionelle Fußball im Rhythmus bleiben und zum 01.08. wäre in etwa mit dem Beginn einer neuen Spielsaison zu rechnen. Ein Aufsteiger aus der Regionalliga Bayern könnte aber nach den Plänen des BFV nicht vor November ermittelt werden. Einer vorzeitigen Benennung eines Aufsteigers noch vor Ende oder gar Wiederaufnahme der Saison 19/20 wird sich die SpVgg Bayreuth vehement – ggf. auch mit Rechtsmitteln – entgegen stellen, möge auch die sportliche Situation zum jetzigen Zeitpunkt noch so klar erscheinen. Verfolgt der BFV den Plan, weiterzuspielen, ohne einen Aufsteiger in die 3. Liga für die Saison 20/21 zu ermitteln, muss man sich die Sinnfrage stellen. Geht es nur um die Abstiegsfrage? Bei einem Abbruch der Saison wäre die SpVgg Bayreuth dagegen bereit, aktuelle Tabellenstände für einen Aufstieg zu akzeptieren. Der Verband könnte regeln, keine Mannschaft absteigen zu lassen oder eine Relegationsrunde mit den Bayernligisten der 5. Liga zu spielen. Alles wäre leicht regelbar und gut zu entscheiden. Gerade die SpVgg Oberfranken Bayreuth befindet sich in einer nachvollziehbaren kontinuierlichen sportlichen Entwicklung und verfolgt weitere sportliche Ziele. Durch die vorgeschlagene Regelung wären diese Perspektiven durch die veränderten Rahmenbedingungen (s.o.) mehr als zerschlagen. Der Fußball beraubt sich seines eigentlichen Werts, nämlich der sportlichen Emotionalität. Der BFV möge erkennen: Es geht nicht um die Wiederherstellung einer sportlichen Bürokratie zur Abwicklung eines Spielbetriebs, sondern es geht um die Wiederherstellung des gesellschaftlichen Werts des Fußballsports an sich. Für die SpVgg Bayreuth gibt es nur eine richtige Lösung, die schon lange hätte getroffen werden müssen: Abbruch der Spielsaison 19/20 und Planung eines regulären Neubeginns im Sommer 2020. Mit unserem Schreiben hoffen wir, unsere Partnervereine in der Regionalliga Bayern wach zu rütteln und mit uns für dieses Ziel einzutreten. Wir haben hier ein gemeinsames Interesse! Das Vorgehen des Bayerischen Fußballverbandes mag für die reinen Amateurklassen richtig und begründet sein. Hier stellen sich aber alle Fragen, die wir in den obigen Punkten behandelt haben nur bedingt oder gar nicht. Eine Entscheidung vom Votum aller Vereine in Bayern abhängig zu machen, wäre aus Sicht der SpVgg Bayreuth ein geradezu skandalöses Vorgehen. Der BFV weiß genau, dass die Interessen der Vereinsverantwortlichen der Kreisligen ganz andere sind, als die der Regionalligen. Man möge sich eine Abstimmung für die 1. Liga vorstellen, an der Regionalligisten und Oberligisten beteiligt sind! Der Bayerische Fußballverband bezeichnet die Regionalliga Bayern seit vielen Jahren als sein Aushängeschild. Will er dies nicht nur als „leere Worthülse“ enttarnt haben, ist er verpflichtet, für die Vereine der Regionalliga aufgrund ihrer besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung auch eine differenzierte Regelung zu treffen. Die SpVgg Oberfranken Bayreuth kündigt mit Entschlossenheit an, sich gegen das Vorhaben des Bayerischen Fußballverbandes, die Spielzeit sinnlos, aber kostenintensiv, gegen zahlreiche Rechtsverpflichtungen verstoßend zu verlängern, auch gegebenenfalls unter Einlage von Rechtsmitteln zu stellen. Es geht uns in diesem Schreiben nicht darum, Personen in Frage zu stellen. Es geht alleine darum, die sich abzeichnende Beschlusslage des Verbandes, die unsere Existenz und die vieler anderer Vereine in der Regionalliga gefährdet, zu verhindern. Wir verbinden unser Schreiben abschließend mit einem Aufruf an den BFV: Sorgen Sie sich nicht um den bloßen Erhalt von Spielplänen, sondern sorgen Sie sich um das Wohl Ihrer Vereine! Nur dann kann Fußball wieder das liefern, was ihn ausmacht: Einzigartige Emotionen und Erlebnisse durch sportlichen Wettkampf! Nur das kann die Basis der wirtschaftlichen Wertigkeit und damit der Überlebensfähigkeit des Leistungssport im Fußball sein. Ihre SpVgg Oberfranken Bayreuth Dr. Wolfgang Gruber, Geschäftsführer Spielbetriebs GmbH Marcel Rozgonyi, Technischer und Sportlicher Direktor ms


Von Jessica Mohr
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