Veröffentlicht am 04.10.2022 10:48
Veröffentlicht am 04.10.2022 10:48

Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben

Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben (Foto: red)
Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben (Foto: red)
Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben (Foto: red)
Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben (Foto: red)
Sextortion: Männer zu sexuellen Handlungen genötigt und gefilmt - Anklage erhoben (Foto: red)

Bamberg/München/Würzburg. Wegen banden- und gewerbsmäßiger Erpressung in Form des sog. Sextortion in 24 vollendeten und neun versuchten Fällen hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 24-jährigen Sicherheitsmitarbeiter aus München erhoben.

Dem aus der Elfenbeinküste stammenden Angeschuldigten wird vorgeworfen, als Mitglied einer größeren Bande für den Empfang und die Weiterleitung der erpressten Gelder zuständig gewesen zu sein.

Sextortion: Schlag gegen Erpresser in Bayern gelungen

Seit Ende 2019 war in Deutschland sowie im benachbarten Ausland eine Bande aktiv, die Männer unter Androhung der Veröffentlichung von sexuellem Videomaterial zur Zahlung von Geldbeträgen erpresste (sog. Sextortion oder Sexpressung). Der von der Tätergruppierung verursachte Gesamtschaden liegt europaweit bei mindestens 295.000 Euro. Der Erstkontakt zu den ausschließlich männlichen Geschädigten wurde in allen Fällen von den Tätern initiiert. Über Dating-Portale oder soziale Netzwerke wurden die Opfer von Frauen, die zu der Bande gehörten, angeschrieben. Diese suggerierten, dass Interesse an einer Freundschaft auf sexueller Basis bestehe. Im Anschluss wurde die Kommunikation über verschiedene Instant-Messaging-Dienste im Videoformat fortgesetzt.

Nachdem die weiblichen Personen sich im Rahmen der geführten Videochats ausgezogen und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen hatten, wurden die Geschädigten plangemäß zu vergleichbaren Handlungen aufgefordert. Dieser Aufforderung kamen die Männer nach. Die sexuellen Handlungen, die die Geschädigten an sich vornahmen, wurden von den Tätern – ohne dass die gutgläubigen Geschädigten dies wussten und hiermit einverstanden waren - online mitgefilmt und gespeichert.

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Im Anschluss spielten die Täter den Geschädigten die angefertigten Videosequenzen vor und verlangten die Überweisung eines Geldbetrags. Andernfalls werde - so die Androhung - das kompromittierende Filmmaterial online gestellt oder gezielt an Kontaktpersonen bzw. Freunde der Geschädigten verschickt.

Sextortion in Bayern: Fast 300.000 Euro erpresst

Der Teil der Bandenmitglieder, der für die Kontakthaltung zu den männlichen Opfern, die Aufnahme der bloßstellenden Videos und das Abnötigen der Geldbeträge verantwortlich war, konnte in der Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) verortet werden. Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg und der Zentralstelle Cybercrime Bayern konnte der Angeschuldigte bereits Anfang März 2022 festgenommen werden. Er befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Die akribische Auswertung der Bankkonten des Angeschuldigten ergab eine Vielzahl geschädigter Männer im In- und Ausland. Insgesamt beläuft sich die Summe der erpressten Gelder auf mindestens 295.000 Euro. Weil zahlreiche, überwiegend ausländische Geschädigte nicht ermittelt werden konnten, konzentrierten sich die Ermittlungen auf die in Deutschland wohnhaften Geschädigten.

Die Auswertung der Zahlungsströme ergab, dass die Aufgabe des Angeschuldigten darin bestand, seine Bankkonten für den Empfang erpresster Gelder zur Verfügung zu stellen und diese teilweise in sein Heimatland, die Elfenbeinküste, zu transferieren. Insgesamt flossen auf die Konten des Angeschuldigten knapp 70.000 Euro. In der im Juli 2022 zum Amtsgericht München – Schöffengericht – erhobenen Anklage wird dem Angeschuldigten gewerbs- und bandenmäßige Erpressung in 33 Fällen vorgeworfen, wobei es in 9 Fällen beim Versuch geblieben ist. Das Gesetz sieht für jeden Einzelfall als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Amtsgericht München – Schöffengericht - entscheiden.

red


Von Jürgen Lenkeit
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