Veröffentlicht am 30.10.2019 15:06
Veröffentlicht am 30.10.2019 15:06

Regeln zum Allerheiligen

Allerheiligen-Engel Foto pixabay (Foto: pixabay)
Allerheiligen-Engel Foto pixabay (Foto: pixabay)
Allerheiligen-Engel Foto pixabay (Foto: pixabay)
Allerheiligen-Engel Foto pixabay (Foto: pixabay)
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BAYREUTH.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Feiertagsgesetzes gilt „Allerheiligen“ am 1. November, als sogenannter „stiller Tag“.

An diesem Tag sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Tanzveranstaltungen sind daher ebenso verboten wie der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie zum Beispiel Spielhallen. Sportveranstaltungen sind allerdings erlaubt.

Der Schutz des stillen Tags „Allerheiligen“ beginnt um 2 Uhr morgens und endet um 24 Uhr. In dieser Zeit sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche die Feiertagsruhe stören, nicht erlaubt. Die Stadt kann hiervon nur aus wichtigen Gründen Befreiungen erteilen.


Von Jessica Mohr
jm
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