Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bestimmt mittlerweile seit fast einem Jahr das Weltgeschehen und unseren Alltag. Seitdem ist es leider nicht mehr wegzudenken und sorgt für weitgehende Einschränkungen des alltäglichen Lebens. Sehnend nach dem altbekannten vorhergehenden Leben scheint die Freigabe der mittlerweile vorhandenen Impfstoffe als absolut dankbare Situation, um aus der Coronakrise zu kommen, zumal es bekanntlich noch kein offizielles Medikament gegen Corona gibt. Dabei ist die Entwicklung dieser Impfstoffe in Rekordzeit durch modernste Technologie, Know-how und dank hoher finanzieller Hilfen erst möglich gewesen. Doch gleichzeitig ist die schnelle Entwicklung und Freigabe der Impfstoffe für viele Menschen Grund skeptisch zu sein. Auch wenn Experten sich sicher sind, dass die neuen modernen mRNA Impfstoffe unbedenklich sind, gibt es den ein oder anderen, der dem Thema mit einem etwas unguten Gefühl entgegenblickt. Dabei stellen sich auch immer mehr Menschen die berechtigte Frage, ob – und ggf. wie – eventuell auftretende Schäden durch eine Impfung versicherbar sind. Es gibt zwischenzeitlich neue Premium Tarife im Unfallversicherungsbereich, die bei Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen leisten. Die Leistungsbausteine einer solchen Unfallversicherung sind verschieden und können frei gewählt werden. So zahlt das Krankenhaustagegeld eine vorher vereinbarte Pauschale für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes, der durch die Impfung verursacht wird. Bei gekoppeltem Genesungsgeld wird diese Leistung nochmal verdoppelt. Sollte es durch die Impfung zu einer dauerhaften geistigen oder körperlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommen, so wird eine Leistung aus der vereinbarten Invaliditäts-Summe fällig. Diese kann individuell vereinbart werden und bildet die Grundlage, nach der die Leistung in Kombination des vorliegenden Invaliditätsgrades berechnet wird. Gleiches gilt für eine sogenannte Unfall-Rente. Sollte die Impfung z.B. zu einem Invaliditätsgrad von 50 % führen, wird diese lebenslang vom Versicherer erbracht. Im schlimmsten Fall, dem Ableben des Geimpften, erbringt eine vereinbarte Unfalltodesfallsumme eine festgelegte Kapitalleistung. Es lässt sich also in vernünftigem Maße vorsorgen. Wichtig: Es handelt sich NICHT um eine separate “Impfschäden-Police”. Die Leistungen lassen sich in eine “normale” private Unfallversicherung integrieren. In Premium-Wordings gehört dieser Einschluss also ebenso zum Leistungsumfang wie eine umfangreiche Gliedertaxe oder die Mitversicherung auskömmlicher Kosten bei kosmetischen Operationen. Zudem sind selbstverständlich auch die regulären und klassischen Unfälle, wie Sportverletzungen, Arbeits- und Verkehrsunfälle usw. mitversichert. Es empfiehlt sich daher, den oftmals vorhandenen Unfallversicherungsvertrag auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls noch vor der Impfung anzupassen bzw. einen Wechsel vorzunehmen. Und wer noch keine Unfallversicherung hat, der sollte sich jetzt spätestens hierzu Gedanken machen und vom unabhängigen Profi beraten lassen.