Veröffentlicht am 18.05.2021 09:23
Veröffentlicht am 18.05.2021 09:23

Ratgeber Verkehrsrecht: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – wer zahlt wann und wofür?

Christina Jahn<br>Rechtsanwältin und <br>Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
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Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
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BAYREUTH.

Mit diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wann welche Art von Versicherung greift, ob Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge abgeschlossen werden muss. Der Grund für die Versicherungspflicht ist simpel:

Wird ein Dritter bei einem Unfall verletzt und/oder eine andere Sache beschädigt, können extrem hohe Kosten entstehen, die der Unfallverursacher finanziell selbst nicht aufbringen kann.

Die Haftpflichtversicherung kommt somit für den verursachten Fremdschaden auf, nicht aber für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Es wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

Teilkasko

Die Teilkasko kommt unter anderem für Glasschäden (z.B. durch einen Steinschlag) am eigenen Fahrzeug auf sowie bei Schäden im Zusammenhang mit Wildunfällen. Beachten Sie aber unbedingt, dass nicht jeder von einem Tier verursachte Schaden von der Teilkasko umfasst ist! Unproblematisch sind Unfälle z. B. mit Rehen oder Wildschweinen, da es sich bei ihnen um sogenanntes „Haarwild“ nach dem Bundesjagdgesetz handelt, welches in den allermeisten Versicherungsbedingungen sogar ausdrücklich genannt ist. Bei Zusammenstößen mit Haus- und Nutztieren (z. B. Hund, Katze, Kuh, Pferd) tritt die Teilkaskoversicherung üblicherweise nicht ein. Viele Versicherungen bieten für diese Tiergruppe einen erweiterten Versicherungsschutz an.

Prüfen Sie vorsorglich, was in Ihre Versicherungstarif enthalten ist. Marderbiss-Schäden an Kabeln und Schläuchen sind von der Teilkasko ebenso umfasst, wie durch Unwetter verursachte Schäden (z. B. Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- oder Überschwemmungsschäden).

Achtung: Anders als bei der Vollkaskoversicherung werden Sie im Schadensfall nicht hochgestuft.

Vollkasko

Die Vollkasko tritt – im Gegensatz zur Teilkasko – zusätzlich noch für die Fälle ein, in denen der (Unfall-)Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verschuldet wurde.

Deshalb sollte gerade bei neuwertigen oder hochpreisigen Fahrzeugen überlegt werden, ob man sich lieber für die etwas kostenintensivere Vollkaskoversicherung entscheidet und damit einen umfassenderen Versicherungsschutz erhält.

Auch wenn der Unfall nicht selbstverschuldet wurde, gibt es immer wieder Situationen, in denen eine Vollkaskoversicherung von Vorteil ist:

Zum Beispiel dann, wenn der Schädiger Unfallflucht begangen hat und unauffindbar ist oder über keinen Versicherungsschutz verfügt. Auch sind Vandalismusschäden am eigenen PKW in der Vollkasko umfasst.

Bei Diebstahl greift sowohl die Teil- als auch die Vollkasko und erstattet den Zeitwert des Fahrzeuges.

Haben Sie weitere Fragen?

verkehrsrecht@steuer-rechts-kanzlei.de

www.verkehrsrecht-bayreuth.de


Von Jessica Mohr
jm
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