Veröffentlicht am 22.02.2021 14:50
Veröffentlicht am 22.02.2021 14:50

Ratgeber Recht: Trotz unverschuldetem Unfall einen Anwalt beauftragen? – Wir sagen ja!

Christina Jahn, Rechtsanwältin und <br>Fachanwältin für Verkehrsrecht, <br><br>Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460 (Foto: red)
Christina Jahn, Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht,

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460 (Foto: red)
Christina Jahn, Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht,

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460 (Foto: red)
Christina Jahn, Rechtsanwältin und
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Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460 (Foto: red)
Christina Jahn, Rechtsanwältin und
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BAYREUTH.

Viele meinen, dass sie nach einem Verkehrsunfall keinen Anwalt benötigen - vor allem dann, wenn die Schuld eindeutig erscheint.

Doch selbst bei klarer Verschuldensfrage kürzen Versicherungen – oft völlig grundlos und willkürlich – bestehende Schadenersatzansprüche. Davon können letztlich alle Schadenspositionen betroffen sein, egal ob es sich um Reparatur-, Gutachter-, Mietwagenkosten oder auch Schmerzensgeld handelt. Oft werden Urteile zitiert, die die Ansicht der Versicherung – angeblich – bestätigen sollen.

In vielen Fällen sind zitierte Entscheidungen aber überholt oder auf den Fall gar nicht anwendbar. Doch die Masche der Versicherungen funktioniert. Leider lassen sich Geschädigte immer wieder davon beeindrucken und verzichten damit auf Geld, das ihnen zusteht. Ihr Anwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Kürzungen überprüfen und entsprechende Nachforderungen stellen. Manche Versicherungen werben seit einigen Jahren mit einem „Hilfe-Service“ und geben vor, dem Geschädigten unbürokratisch helfen zu wollen. Eine umfassende Beratung erfolgt dabei allerdings meistens nicht. Kennt der Geschädigte die ihm zustehenden Ansprüche nicht, spart am Ende abermals wieder nur einer: die gegnerische Versicherung. Auch deshalb

lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts, da dieser in Ihrem und nicht im Interesse der Gegenseite handelt. Außerdem kümmert sich der Anwalt um den Schriftverkehr, so dass Sie vom lästigen „Papierkram“ verschont bleiben. Soweit die gegnerischen Versicherungen anbieten, sich schnell und unkompliziert um die Beauftragung eines Sachverständigen oder die Vermittlung eines Mietwagens zu kümmern, können wir aus langjähriger Erfahrung und Zusammenarbeit entsprechende Kontakte ebenfalls vermitteln. Das ist dann für den Geschädigten oft von Vorteil, weil durch die eigene Beauftragung eines Sachverständigen sichergestellt werden kann, dass ein unabhängiges und kein versicherungsfreundliches Gutachten erstellt wird.

Häufig scheut man die Beauftragung eines Anwalts aus Angst, dass damit erhebliche Kosten verbunden sind. Hat der Geschädigte den Unfall nicht verschuldet, sind die Rechtsanwaltskosten sowieso von der Gegenseite zu erstatten, ebenso wie beispielsweise Reparatur- oder Gutachterkosten. Natürlich darf der Geschädigte auch sofort einen Anwalt beauftragen.

Auch wenn eine Mithaftung im Raum steht, empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir können für Sie prüfen, ob ein Mitverschulden tatsächlich begründet ist und inwieweit sich dies auf Ihre Ansprüche auswirkt. Gerne prüfen wir Ihren Unfall.

Haben Sie weitere Fragen? verkehrsrecht@steuer-rechts-kanzlei.de oder www.verkehrsrecht-bayreuth.de


Von Jessica Mohr
jm
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