Wer seine Sachen regeln will, steht vor einem kaum überschaubaren Angebot an Informationen über Erbrecht und Testament. Wer die Kosten für eine gute Beratung bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht scheut, tappt nicht selten in eine der typischen Fallen des Erbrechts. Falle 1: Der Irrtum, Erben müssten ein Testament befolgen. Kaum jemandem ist bewusst, dass es kein Gesetz gibt, dass Erben ein Testament befolgen müssen. Wenn sich die Erben einig sind, kann ein Testament getrost ignoriert werden. Gerade bei Testamenten mit umfangreichen Anordnungen und Auflagen besteht die Gefahr, dass die Erben das Testament einvernehmlich missachten. Tipp: Setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein, der bis zu 30 Jahre und länger dafür sorgt, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Falle 2: Aufschieberitis. Ein Testament zu errichten oder ein bestehendes zu ändern, duldet keinen Aufschub. Es kann morgen schon zu spät sein. Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht. Das ist vom Gesetzgeber aber nur als Notlösung gedacht, führt häufig zu Streit und entspricht nur selten den eigenen Vorstellungen. Tipp: Machen Sie sich bewusst, dass Sie Ihr Testament jederzeit wieder ändern können. Treffen Sie zumindest die grundlegenden Anordnungen zur Absicherung der Familie und Erhaltung des Vermögens. Falle 3: Berliner Testament. Das Berliner Testament ist beliebt, aber nicht in allen Fällen die richtige Wahl. In einem Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen ein Kind als Schlusserben. Das kann zu einer unerwartet hohen steuerlichen Belastung für das Kind führen, die sich oft vermeiden lässt. Tipp: Das Kind bereits beim ersten Erbfall auf einen Teil mit Vorbehalten für den Längerlebenden einsetzen und Steuerfreibeträge mehrfach durch lebzeitige Schenkungen unter Vorbehalt ausschöpfen. Falle 4: Auslandsvermögen: „Augen zu – und durch“. Das kann für die Erben unangenehm werden, wenn im Nachlass ein Konto im benachbarten Ausland auftaucht. Solche Gelder werden durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Staaten immer häufiger aufgedeckt. Tipp: Besser zu Lebzeiten diese Dinge regeln. Falle 5: Grundstücksübertragung ohne Rückfallklausel. Wer Vermögen auf die nachfolgende Generation überträgt, sollte realistisch bleiben. Nicht immer kann der Nachkomme das Vermögen erhalten, Vermögen wird verwirtschaftet, Darlehen werden auf das Haus aufgenommen und eine Privatinsolvenz kann nahezu jeden treffen. Oder die Liebe macht blind und fremde Personen stehen plötzlich mit im Grundbuch. Tipp: Für diese Fälle ist es möglich, sich die Rückübertragung des Vermögenswertes auf sich selbst oder eine dritte Person vorzubehalten. Falle 6: Ehe ohne Trauschein. Wer einmal enttäuscht wurde, will sich nicht mehr so schnell binden. Spätestens dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollte man über eine finanzielle Absicherung des Partners im Falle des eigenen Todes nachdenken. Tipp: Ein Erbvertrag sichert die Existenz und sorgt für klare Verhältnisse. Falle 7: „Gegoogeltes“ Halbwissen. Die Informationsflut im Internet ist unüberschaubar. Beiträge beleuchten ein Thema stets nur aus einem ganz bestimmten Blickwinkel. Diese oft nicht erkennbare Beschränkung auf eine bestimmte Sichtweise führt zu fehlerhaften Schlussfolgerungen. Tipp: Lassen Sie sich in erbrechtlichen Angelegenheiten bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht beraten. Eine Erstberatung und die dadurch gewonnene Sicherheit lohnen sich. Bestens beraten. www.zeitler.law