Die Online-Scheidung ist eine sichere, schnelle und günstige Möglichkeit sich scheiden zu lassen, nicht nur während der Ausgangsbeschränkungen. Online-Antrag Sämtliche erforderlichen Informationen zum Scheidungsantrag werden über ein Online-Formular auf www.zeitler.law übermittelt. Das Formular enthält alle notwendigen Angaben, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung prüfen zu können. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Tage eine Rückmeldung zu den Angaben und Ihren Fragen. Sie entscheiden dann, ob der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden soll. Kosten Bei den Kosten handelt es sich um feste gesetzliche Gebühren und Kosten, bestehend aus Gerichtskosten und Anwalts-kosten. Je nach Einzelfall kann ein Anspruch auf Kostenvorschuss gegen den Ehepartner bestehen oder auf Verfahrens-kostenhilfe. Trennungsjahr In den allermeisten Fällen ist ein Trennungsjahr für die Scheidung notwendig. Trennung bedeutet absolute Trennung von „Tisch und Bett“, also sämtlicher Gemeinsamkeiten, wie beispielsweise gemeinsame Urlaube oder gemeinsame Bankkonten. Sinnvoll ist eine schriftliche Trennungs- erklärung. Ein Muster dazu mit Hinweisen zu Trennung und Scheidung finden Sie auf www.zeitler.law. Erlaubt sind unvermeidbare Gemeinsamkeiten, beispielsweise hinsichtlich gemeinsamer Kinder oder einer gemeinsamen beruflichen Tätigkeit. Genügt ein Anwalt? Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt. Der beauftragte Scheidungsanwalt vertritt und berät dabei ausschließlich den ihn beauftragenden Ehegatten. Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass keine Streitigkeiten vor dem Familiengericht ausgetragen werden müssen, beispielsweise bezüglich Wohnung, Hausrat, Unterhalt, Kindern, Vermögen, Gesamtschuldnerausgleich, usw. All diese Punkte sollten vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Insbesondere kann auch ein gemeinsames Haus in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeglichen werden. Scheidungsverfahren Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehepartner zugestellt. Der andere Ehepartner muss zur Scheidung keine eigene schriftliche Erklärung abgeben. Das Familiengericht entscheidet von Amts auch über den Versorgungsausgleich, außer bei kurzer Ehe (drei Jahre) oder die Ehepartner haben bereits vor der Scheidung eine formgerechte Vereinbarung getroffen. Scheidungstermin Der eigentliche Gerichtstermin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung in den meisten Fällen problemlos und kurz. Die Be- teiligten werden zu den Personalien befragt und dazu, seit wann sie getrennt leben und ob sie wirklich die Scheidung wollen und ob ansonsten alles geregelt ist. Der Termin dauert oft nicht länger als 15 Minuten. Bereits im Termin kann die Scheidung vom Gericht ausgesprochen werden. Beratung beim Scheidungsanwalt Die Online-Scheidung ist nicht nur in Zeiten von Corona eine schnelle, günstige und sichere Möglichkeit, von Zuhause alles für die einvernehmliche Scheidung zu vorzubereiten. Selbstverständlich finden alle erforderlichen Besprechungen statt, aktuell aufgrund der Ausgangsbeschränkungen überwiegend und auf vielfachen Wunsch telefonisch. Jedoch sollte zusätzlich von Anfang an bei einer zu erwartenden schwierigen und streitigen Trennung und Scheidung durch eine frühzeitige und umfassende Beratung die beste Strategie gewählt werden. Dadurch sichern Sie sich Vorteile, beispielsweise beim Unterhalt oder Vermögensausgleich und wenden drohende Nachteile durch notfalls sofortige Maßnahmen ab. Bestens beraten. www.zeitler.law