Veröffentlicht am 21.01.2022 08:41
Veröffentlicht am 21.01.2022 08:41

Ratgeber Recht: Nachfolgeregelung in Familienunternehmen

Rechtsanwalt Stephan Anton und Oliver Heinekamp,  <br>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. (Foto: red)
Rechtsanwalt Stephan Anton und Oliver Heinekamp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. (Foto: red)
Rechtsanwalt Stephan Anton und Oliver Heinekamp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. (Foto: red)
Rechtsanwalt Stephan Anton und Oliver Heinekamp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. (Foto: red)
Rechtsanwalt Stephan Anton und Oliver Heinekamp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. (Foto: red)

BAYREUTH.

In vielen mittelständischen Unternehmen stellt sich die Frage, wie die Nachfolge geregelt werden soll.

Schenkungsweise Übertragung an Kinder?

Sind in der Familie geeignete Nachfolger, ist oft eine Schenkung des Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geeignet, das Familienunternehmen insgesamt zu erhalten und die oft hohen Werte steuergünstig zu übertragen.

Denn nach dem Erbschaftssteuergesetz gibt es Begünstigungen für Betriebsvermögen, die trotz einer Verschärfung des Gesetzes nach wie vor zu großen steuerlichen Vorteilen führen können.

Bei richtiger Gestaltung sollen Schenkungssteuer vermieden und Buchwerte ohne Aufdeckung stiller Reserven fortgeführt werden.

Auch der Ausgestaltung von Rückforderungsrechten der Schenker kommt eine große Bedeutung zu. Denn häufig zeigt sich erst im Laufe der Jahre, ob das Finanzamt tatsächlich die steuerlichen Begünstigungen gewährt oder nicht. Im Rahmen von solchen Rückforderungsrechten kann man sich nicht nur für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt oder selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sondern eben auch davor absichern, dass eine unerwartet hohe Steuer festgesetzt wird.

Familienunternehmen als Stiftung?

Fehlt es an geeigneten Nachfolgern in der Familie, bietet auch die Errichtung einer Familienstiftung eine gute Möglichkeit, zukünftige Generationen zu versorgen. So kann beispielsweise als Stiftungszweck festgelegt werden, mit den Erträgen des Unternehmens den Lebensunterhalt der Nachkommen zu unterstützen.

Für die Errichtung der Stiftung ist ebenfalls seine solide Planung erforderlich: Es müssen die steuerlichen Konsequenzen durchdacht und die interne Organisation für die nächsten Generationen gut geregelt werden.

Verkauf des Unternehmens?

Häufig überlegt man auch, das Unternehmen im Ganzen zu verkaufen. Denn das Interesse an Unternehmensbeteiligungen ist groß, nicht zuletzt auch wegen der aktuell niedrigen Zinsen (oder sogar Verwahrentgelte der Banken).

Selbstverständlich muss ein „Projekt Unternehmensverkauf“ als längerer Prozess verstanden und professionell durchgeführt werden. Der Kreis potentieller Erwerber wird ausgelotet und deren Ansprache gut vorbereitet, damit letztendlich ein erfolgreicher Abschluss zustande kommt.

Die vorstehenden Überlegungen machen deutlich, dass es bei der Nachfolgeplanung eines Familienunternehmens viele Handlungsoptionen und Gestaltungsspielräume gibt. Dazu ist eine solide gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Beratung unerlässlich. Die Inhaber sollten sich möglichst früh mit diesen Fragen beschäftigen und sich dazu auch fachkundigen Rat einholen.

Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen:

kanzlei@steuer-rechts-kanzlei.de

www.teufel-berater.de

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460


Von Jessica Mohr
jm
north