Veröffentlicht am 14.01.2022 13:15
Veröffentlicht am 14.01.2022 13:15

Ratgeber Recht: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rechtsanwalt Clemens Pelka,  Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Foto: red)
Rechtsanwalt Clemens Pelka, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Foto: red)
Rechtsanwalt Clemens Pelka, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Foto: red)
Rechtsanwalt Clemens Pelka, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Foto: red)
Rechtsanwalt Clemens Pelka, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Foto: red)

BAYREUTH.

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? So wahren Sie Ihre Rechte in drei Schritten:

1. Beachten Sie die Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung

Es ist Eile geboten: die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang gerichtlich angegriffen werden. Dies geschieht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Versäumen Sie diese Frist, sind Sie Ihre Stelle los: die Kündigung gilt dann nämlich von Anfang an als rechtswirksam, und zwar unabhängig davon, ob sie tatsächlich berechtigt war.

Die Frist zur Klageerhebung beträgt drei Wochen nach „Zugang“ der Kündigung. Der Zugang der Kündigung ist ein juristischer Begriff. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem Sie Ihren Briefkasten normalerweise hätten leeren müssen, meistens spätestens am Tag nach Zustellung. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Leerung ist dagegen irrelevant. Finden Sie die Kündigung nach längerer Urlaubsabwesenheit in Ihrem Briefkasten vor, ist daher Vorsicht geboten: die Klagefrist kann bereits angelaufen sein, obwohl Sie von der Kündigung gerade erst erfahren haben. Nur in Ausnahmefällen können verspätete Klagen vom Arbeitsgericht zugelassen werden.

2. Ist die Kündigung überhaupt rechtens?

Ihr Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keine Begründung für die Kündigung angeben, trotzdem aber die arbeitsrecht-lichen Vorgaben einhalten. Zu beachten hat der Arbeitgeber unter anderem folgende gesetzliche Vorgaben:

Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen, das heißt die Originalunterschrift des Kündigungsberechtigten aufweisen. Mündliche Kündigungen sowie Kündigungen per E-Mail oder WhatsApp sind dagegen unwirksam.

Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfrist einhalten. Dabei gilt: je länger Sie im Betrieb beschäftigt sind, desto länger ist auch die Kündigungsfrist.

Beschäftigt Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter, ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn Kündigungsgründe vorliegen, die vor Gericht der Arbeitgeber beweisen muss. In Pandemiezeiten ist die betriebsbedingte Kündigung häufig. Die betriebsbedingte Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn Ihr Arbeitsplatz aus dringenden betrieblichen Gründen entfallen ist, eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist und der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchgeführt hat, die wichtige soziale Kriterien berücksichtigt. In manchen Fällen muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung sogar die Zustimmung einer Behörde einholen, zum Beispiel wenn Sie schwerbehindert sind.

3. Lassen Sie die Berechtigung der Kündigung prüfen

Dieser Artikel beleuchtet nur einen Auszug der Rechtsfragen, die im Kündigungsfall zu beachten sind. Lassen Sie Ihre Rechte daher im Falle einer Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Weitere Fragen?

kanzlei@steuer-rechts-kanzlei.de

www.teufel-berater.de

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460


Von Jessica Mohr
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